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Was geschieht nun mit den Mietverträgen?

31/01/2019
| Enrique Castrillo de Larreta-Azelain
Was geschieht nun mit den Mietverträgen?

Ende des vergangenen Jahres verabschiedete die Regierung das Königliche Gesetzesdekret 21/2018 vom 14. Dezember über dringende Maßnahmen im Bereich des Wohn- und Mietrechts, welches wichtige Änderungen im Mietrecht einführte.

So wurde beispielsweise die für den Vermieter zwingende Mindestvertragsdauer von 3 auf 5 Jahre erhöht (womit die Regelung, die vor 2013 in Kraft war, wiederhergestellt wurde), bzw. auf 7, wenn der Vermieter eine juristische Person ist. Die automatische Verlängerung erhöhte sich von einem Jahr auf 3 Jahre (was ebenfalls der vor 2013 gültigen Regelung entspricht). Des Weiteren wurden die Garantien, die der Vermieter zusätzlich zur Kaution fordern kann, auf einen Betrag von höchstens 2 Monatsmieten beschränkt.

Obwohl die erwähnte Reform erst im Dezember 2018 in Kraft getreten ist, ist sie heute schon nicht mehr gültig, weil das Parlament aufgrund politischer Schwankungen das Königliche Gesetzesdekret nicht ratifiziert hat, so dass nun wieder die vor dem 19. Dezember 2018 gültige Regelung gilt.

Aber was geschieht nun mit den Verträgen, die in dem Zeitraum unterschrieben worden sind, in dem das Königliche Gesetzesdekret vom vergangenen Dezember galt, d.h. in der Zeit vom 19. Dezember 2018 bis zum 22. Januar 2019? Diese Mietverträge richten sich nach der im Königlichen Gesetzesdekret enthaltenen Regelung, d.h., Mietverträge, die in dem erwähnten Zeitraum unterschrieben wurden, unterliegen einer Sonderregelung. Hierauf muss in Zukunft, insbesondere bei Streitigkeiten, geachtet werden.

Vermieter könnten jetzt versuchen, diese Mietverträge abzuändern, um sie der vormaligen, jetzt wieder gültigen Regelung anzupassen. Mieter müssen wissen, dass dies nur möglich ist, wenn sie mit der Abänderung völlig einverstanden sind.

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