Vertrieb über Online Marktplätze

Der elektronische Geschäftsverkehr ist ein Phänomen, das die Art und Weise, wie Handelsgeschäfte abgeschlossen werden, verändert hat und den Kauf und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen über digitale Plattformen ermöglicht. Diese Plattformen fungieren als Vermittler, die die Kontaktaufnahme zwischen Unternehmen und Kunden fördern. Im Rahmen des elektronischen Handels ermöglichen digitale Plattformen nicht nur die Vermarktung von Waren und Dienstleistungen, sondern bieten auch zusätzliche Dienstleistungen wie Qualitätskontrolle, Zahlungsmanagement und Kundendienst an. Dieses Geschäftsmodell ist in verschiedenen Vorschriften geregelt, die Transparenz und den Schutz der Verbraucherrechte gewährleisten sollen.
So sind Online-Händler auf die Nutzung solcher Online-Plattformen angewiesen, um ihre Waren und Dienstleistungen zu vertreiben. Auch Unternehmen vertreiben Ihre Produkte auf On-line Marktplätzen.
Die zwischen den Beteiligten zu Stande kommende Vertragsbeziehung lässt sich keinem der klassischen Typen von Vertriebsverträgen (Franchisevertrag, Handelsvertretervertrag oder Vertragshändlervertrag) zuordnen.
Die vertraglichen Hauptpflicht der Plattform besteht darin, dem Anbieter einen geeigneten Vertriebsweg für seine Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, indem ihm entweder ein Platz auf der Website der Plattform oder Links zur automatischen Weiterleitung zu seinen Produkten bereitgestellt werden oder über Suchmaschinen auf der Website, entsprechend der vom Kunden selbst gewählten Kriterien. Darüber hinaus verpflichten sich On-line Plattformen in der Regel zu weiteren Leistungen wie die direkte Zahlungsvermittlung über die Plattform, die Versendung der Ware, die Bereitstellung von Suchmaschinen und Kundenbewertungssystemen. Auch Versicherungen und Kundendienstleistungen werden über die Plattform oft mit angeboten.
Als wesentliche Verpflichtung ist der anbietende Nutzer verpflichtet, die Plattform für die in den Vertrag eingeschlossenen Leistungen zu vergüten. Die Vergütung kann in Form eines prozentualen Anteils an den abgeschlossenen Verträgen erfolgen oder sich am Umsatzvolumen orientieren oder auf festen oder prozentualen Entgelten für die Nutzung der Plattform für die Menge der Inhalte (clicks) beruhen. Der anbietende Nutzer der Plattform ist verpflichtet, die Beschreibung und die Merkmale des Produkts oder der Dienstleistung sowie deren Funktionalität darzustellen. Handelt es sich bei dem anbietenden Nutzer um einen Gewerbetreibenden, muss er den Mindestinhalt der Informationspflicht gemäß Artikel 97 des spanischen Verbraucherschutzgesetzes beachten.
Für die gewerbliche Nutzung von Online-Plattformen und Online-Suchdiensten gilt seit 2020 die Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-Verordnung). Die Verordnung regelt die Vertragsgestaltung unter Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die entsprechenden umfassenden Informations- und Transparenzverpflichtungen für Online Plattformen und Online Suchdienste.