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Verfahrensdauern im Zivilverfahren

30/06/2016
| Dr. Carlos Wienberg
Verfahrensdauern im Zivilverfahren

Laut statistischen Angaben des Ministerio de Justicia erstrecken sich im Zivilprozessrecht die Verfahren in 1. Instanz auf 7 Monate, in 2. Instanz auf 7,1 Monate und in 3. Instanz auf 13,3 Monate. Die Dauer der Mahnverfahren (procedimientos monitorios) betrug im Schnitt 8,6 Monate.

Die Erfahrungen des Unterzeichners sind jedoch leider ganz andere. So dauerten zwei Zivilverfahren in Madrid und Inca (Balearen) jeweils 11 Jahre in erster Instanz, ein anderes auf Ibiza läuft in erster Instanz 5 Jahre, ein Hypothekenvollstreckungsverfahren in Girona, ist seit 6 Jahren rechtshängig und ein Strafverfahren in Barcelona, wo zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden, dauerte 13 Jahre bis ein Urteil vorlag. Bei solch langen Verfahrensdauern stellt sich die Frage, ob hier nicht rechtsstaatliche Grundsätze verletzt werden.

Wenn man endlich einen Titel in Händen hält, beginnt ein zweites Verfahren, nämlich das Vollstreckungsverfahren, welches sich ebenfalls in der Regel 1-2 Jahre hinziehen kann. Hier hilft jedoch die Vermögensauskunft (averiguación patrimonial), die eine vollständige Durchleuchtung des Vermögens des Schuldners erlaubt, da man vom Finanzamt eine komplette Auskunft über das (deklarierte) Vermögen des Schuldners erhält. Leider stellt man dabei in der Regel aber fest, dass der Schuldner mittellos ist.

In Spanien gab es 2014 insgesamt 5.607 Richter_innen (neue Gender Schreibweise), was einer Richterdichte von 12 Richtern pro 100.000 Einwohner entspricht. Im Vergleich dazu gab es im Jahr 2014 in Deutschland 20.301 Richter_innen, wonach sich eine Richterdichte von 25 Richtern pro 100.000 Einwohner ergibt. Dieser Richtermangel ist, neben Organisationsmängeln, einer der Hauptgründe für die Schwerfälligkeit der spanischen Justiz.

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