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TS zum Umfang der Festsetzung der Miete bei stillschweigender Verlängerung

31/10/2018
| Eva Arrébola
TS zum Umfang der Festsetzung der Miete bei stillschweigender Verlängerung

Die im Bürgerlichen Gesetzbuch genannte stillschweigende Verlängerung führt zu einem neuen Mietvertrag, der durch das stillschweigende Einverständnis der Vertragsparteien entsteht. Unter diesem Einverständnis versteht man die Dauerhaftigkeit des Mieters in der Sachnutzung für eine Dauer von fünfzehn Tagen nach der vorübergehenden Gültigkeit des Vertrages. Lässt der Vermieter diese Frist nach der Beendigung verstreichen und verlangt vom Mieter nicht, dass er den Besitz des Eigentums zurückgibt, kommt es zu einer stillschweigenden Verlängerung.

Das neue Mietverhältnis hält den gleichen Vertragsinhalt bei, wie der ursprüngliche Mietvertrag, mit Ausnahme der Dauer, die - außer in Sonderfällen - nicht mit dem ursprünglich vorgesehenen Vertragsinhalt übereinstimmen muss. Um die Laufzeit des neuen Vertrages zu bestimmen, verweist das Bürgerliche Gesetzbuch auf das Kriterium der Festsetzung der Miete (der neue Vertrag „versteht sich als ein Jahresvertrag, in dem eine Jahresmiete festgelegt wurde, ein Vertrag von Monaten, in dem die Miete monatlich vereinbart ist, von Tagen, in dem diese täglich vereinbart sind“).

Bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 26. September 2018 vertraten die Landgerichte in dieser Angelegenheit widersprüchliche Positionen. Einige von ihnen waren der Ansicht, dass es entscheidend war, wie die Zahlung der Miete erfolgt - ob monatlich oder jährlich -, während andere darauf hingewiesen haben, dass die Laufzeit des neuen Vertrages, der durch stillschweigende Verlängerung entsteht, für Jahre gilt, in denen eine jährliche Miete im Vertrag festgelegt worden ist, obwohl die Mietzahlungen monatlich vereinbart waren.

Der Oberste Gerichtshof hat die Debatte gelöst, indem er sich der zweiten Meinung angeschlossen und darauf hingewiesen hat, dass diese dem Zweck der Regel am ehesten entspricht, die in den Fällen vorgesehen ist, in denen die Dauer des Vertrages aus dem Vertrag gestrichen wird. Es ist nicht logisch zu verstehen, dass eine einfache Fraktionierung der Monatsmiete bestimmt, dass die Laufzeit des Vertrages monatlich ist.

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