Neue Verbraucherschutzmaßnahmen im spanischen Energiesektor
Das Königliche Gesetzesdekret 15/2018 vom 5. Oktober über Dringlichkeitsmaßnahmen zur Umsetzung der Energiewende und für den Verbraucherschutz schafft neue Verpflichtungen für die Vermarktungsgesellschaften im Energiebereich:
- Finanzhilfen und Unterstützung für die Energieversorgung und Sanktionsordnung
Das Königliche Gesetzesdekret erhöht die jährliche Energiegrenze um 15% mit einem Skontorecht. Dies ermöglicht einen Ausgleich des Preiszuwachses und kommt dem tatsächlichen Verbrauch der bedürftigen Haushalte entgegen. Die Energieversorgung bei Haushalten mit Alleinerziehenden, mit Kindern unter 16 Jahren oder Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 33% bzw. mit hoher oder sehr hoher Abhängigkeit kann nicht ausgeschlossen werden.
Des Weiteren verlängern sich die Fristen für die Beantragung von Finanzhilfen für die Energieversorgung. Diese direkte finanzielle Unterstützung hilft den betroffenen Haushalten, damit diese die Heiz- und Warmwasserkosten zahlen können und das unabhängig von ihrem Gesamtverbrauch.
Zuletzt wurde die Sanktionsordnung verschärft und somit die Strafe der Vermarktungsgesellschaften ermöglicht, die ihren Verpflichtungen gegenüber den betroffenen Haushalten nicht nachkommen.
- Die Kommunikation und Vertragsbeziehungen zu den Verbrauchern
Das Königliche Gesetzesdekret regelt den Zugang zu den Verbraucherdaten und zur Information bezüglich der maximalen Verbrauchernachfrage. Darüber hinaus wird ein Vertragsabschluss für die Energieversorgung durch ein sogenanntes „Haustürgeschäft“ verboten.
- Missbräuchliche Praktiken der Vermarktungsgesellschaften
Das Königliche Gesetzesdekret sieht im Falle von missbräuchlicher Praktiken der Vermarktungsgesellschaften, unter anderem bei Nichteinhaltung der Abnahmeverpflichtung des Energiekaufs in Tages- oder Interday-Märkten, eine Untauglichkeitserklärung vor.