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Neue Entsenderichtlinie der EU – kleine Schritte Richtung Angleichung

28/09/2018
| Tatevik Gevorgyan
Neue Entsenderichtlinie der EU – kleine Schritte Richtung Angleichung

Nach mehr als 20 Jahren reformiert die EU die Entsenderichtlinie 96/71/ EG vom Jahre 1996 und beendet damit eine seit 2016 andauernde Debatte u.a. über ungleiche Lohnbedingungen. Dem im März 2016 durch die Sozialkommissarin Thyssen vorgelegte Reformvorschlag haben sowohl Mitgliedsstaaten als auch Europaparlament zugestimmt. Durch die Richtlinie können Arbeitnehmer in andere Mitgliedstaaten temporär entsandt werden. Sie behalten dabei ihren ursprünglichen Arbeitsvertrag, wobei Arbeitgeber Sozialabgaben weiterhin im Herkunfts-land abführten. Zwar mussten die entsandten Arbeitnehmer nach dem Mindestlohn der Gaststaaten bezahlt werden, jedoch führte dies zumeist zu niedrigeren Löhnen, sodass Statistiken zufolge im Durchschnitt osteuropäische Arbeitnehmer bis zu 50 Prozent weniger Lohn erhielten.

Die neue Entsenderichtlinie, die spätestens 2020 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss, verspricht unter anderem dieses Problem in den Griff zu kriegen. Ganz nach dem Leitsatz „gleicher Lohn für die gleiche Arbeit“, sollen gleiche Lohnbedingungen für entsandte und heimische Arbeitnehmer gelten. Nunmehr zwingend anwendbar neben den Mindestlohngesetzen der Mitgliedstaaten sind auch allgemeinverbindliche Tarifverträge, die zumeist Extragehälter wie Weihnachtsgeld, Prämien und Zulagen regeln. Zudem dürfen Reise- sowie Verpflegungskosten nicht mehr vom Lohn abgezogen werden, sondern müssen vom Arbeitgeber getragen werden.

Weitere Erneuerung: Entsendungen sind künftig nur noch bis 12 Monate zulässig, mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf insgesamt 18 Monate. Bei Überschreitung gelten für die entsandten Arbeitnehmer uneingeschränkt die Arbeitsbedingungen des Gastlandes. Keine Änderungen gab es im sozialversicherungsrechtlichen Bereich. So dürfen sich entsandte Arbeitnehmer weiterhin in Ihren Heimatländern sozialversichern, wobei die Beiträge hier teils niedriger sind als in westlichen Mitgliedstaaten. Dadurch können Lohnkosten für Arbeitgeber nach wie vor günstiger ausfallen als bei den heimischen Mitarbeitern.

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