Kommentar zum jährlichen Unternehmensführungsbericht der Nationalen Wertpapierbörsenkommission (CNMV) | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Kommentar zum jährlichen Unternehmensführungsbericht der Nationalen Wertpapierbörsenkommission (CNMV)

31/10/2018
| Luis Miguel de Dios Martínez, Tobías Kálnay
Kommentar zum jährlichen Unternehmensführungsbericht der Nationalen Wertpapierbörsenkommission (CNMV)

Am 17. Oktober veröffentlichte die Nationale Wertpapierbörsenkommission (CNMV) ihren jährlichen Unternehmensführungsbericht für das Geschäftsjahr 2017. Dieser legt in zusammengefasster Form die Hauptmerkmale der Unternehmensführungs-Strukturen von Emittenten von Wertpapieren fest, die zum Handel in Spanien zugelassen sind.

Emittenten börsennotierter Wertpapiere sind nach dem spanischen Kapitalgesellschaftsgesetz (LSC) oder dem Wertpapiermarktgesetz (LMV) verpflichtet, einen jährlichen Unternehmensführungsbericht (IAGC) über ihre Unternehmensführungs-Strukturen und den Grad der Einhaltung der Empfehlungen des von der CNMV genehmigten Kodex der guten Führung börsennotierter Unternehmen vorzulegen und zu veröffentlichen.

Die CNMV ihrerseits ist nach dem LSC befugt, die Regeln der Unternehmens-führung zu überwachen. Zu diesem Zweck kann sie alle diesbezüglich erforderlichen Informationen sammeln und veröffentlichen, die sie für relevant hält. Konkret ist 2017 das vierzehnte Jahr in Folge, in dem die CNMV das IAGC veröffentlicht und das dritte seit der Anwendung des „aktuellen“ Kodex der guten Führung.

Was die Einhaltung der Empfehlungen des Kodex der guten Führung betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass im Vergleich zu 2016 84,6% der spanischen börsennotierten Unternehmen diese Empfehlungen einhalten. Im Gegenzug haben nur vier dieser Unternehmen (Bankia, CAF, Corporación Financiera Alba und Euskaltel) alle von der Regulierungsbehörde angebotenen Richtlinien zu 100% erfüllt. Andererseits sind die Empfehlungen, die von börsennotierten Unternehmen am wenigsten befolgt werden, die im Zusammenhang mit der Trennung des Vergütungsausschusses von der Besetzung von Positionen in Large-Cap-Unternehmen und die im Zusammenhang mit der Transparenz der Informationen in der Hauptversammlung über ihre Website (mit 31,6% bzw. 36,7% der Einhaltung).

Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!