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ICAC eröffnet Anhörungsverfahren für Änderungen in den Allgemeinen Kontenrahmen

31/10/2018
| Michael Lochmann
ICAC eröffnet Anhörungsverfahren für Änderungen in den Allgemeinen Kontenrahmen

Am 3. Oktober veröffentlichte das ICAC auf seiner Website den Beschluss zur Eröffnung des Anhörungsverfahrens für die Ausarbeitung des Königlichen Erlasses, mit dem der Allgemeine Kontenrahmen (PGC), der Allgemeine Kontenrahmen für KMU, die Vorschriften für die Aufstellung von Konzernabschlüssen und die Vorschriften zur Anpassung des Allgemeinen Kontenrahmens an gemeinnützige Einrichtungen geändert werden sollen. Interessierte Parteien können Ihre Kommentare zum Königlichen Erlass bis zum 2. November einreichen.

Der Königliche Erlass ändert den PGC und dessen ergänzende Vorschriften (Vorschriften für die Aufstellung von Konzernabschlüssen und Vorschriften zur Anpassung des Allgemeinen Kontenrahmens an gemeinnützige Einrichtungen) mit dem Ziel, diese an die jüngsten Rechnungslegungsvorschriften der Europäischen Union in Sachen Finanzinstrumente und Erfassung von Erträgen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anzupassen. Der Allgemeine Kontenrahmen für KMU wird nur in sehr begrenztem Umfang mit dem Ziel geändert, die Darstellung von Kapitalerhöhungen zu verbessern.

Die Ziele der geplanten Änderung können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Anpassung der spanischen Rechnungslegungsvorschriften an die internationalenRechnungslegungsvorschrifteninBezugaufFinanzinstrumente und die Erfassung von Erträgen nach Grundsätzen der Vereinfachung, Verhältnismässigkeit und Angemessenheit.
     
  • Überarbeitung des PGC und dessen ergänzender Vorschriften unter dem Gesichtspunkt der Massgeblichkeit der neuen internationalen Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die nicht der Finanzbranche angehören.
     
  • Analyse der internationalen Rechnungslegungsvorschriften unter kritischen Gesichtspunkten, um diejenigen Vorschriften nicht in den PGC aufzunehmen, die nicht zu einer Verbesserung der Relevanz und der Zuverlässigkeit der Finanzinformationen derjenigen Unternehmen führen, die den PGC anwenden.

Das Inkrafttreten ist für die Jahresabschlüsse der ab dem 1. Januar 2020 beginnenden Geschäftsjahre vorgesehen.

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