Gleichstellungsplan im Unternehmen: Schlüssel für seine Implementierung
Die spanische Gleichstellungsgesetzgebung, angestoßen durch das Organgesetz 3/2007 und nachfolgende Reformen, hat die Verpflichtung eingeführt, in Unternehmen einen Gleichstellungsplan umzusetzen.
Dieser Plan ist ein geordnetes Maßnahmenpaket, das auf Grundlage einer Diagnose der Unternehmenssituation erstellt wird, um die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beschäftigungskontext sicherzustellen und jede Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen.
- Wer ist verpflichtet?
Derzeit sind alle Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten verpflichtet, einen Gleichstellungsplan zu erarbeiten und diesen zudem offiziell bei der zuständigen Arbeitsbehörde registrieren zu lassen.
Ebenso sind jene Unternehmen verpflichtet, deren Tarifvertrag dies vorsieht oder wenn die Arbeitsbehörde im Rahmen eines Sanktionsverfahrens die Erstellung eines Plans angeordnet hat.
- Was enthält ein Gleichstellungsplan?
Der Prozess beginnt mit einer Diagnose bzw. Analyse der Unternehmenssituation im Bereich Gleichstellung.
Diese Diagnose hat mindestens Schlüsselbereiche zu umfassen, darunter Auswahl- und Einstellungsverfahren, Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Entwicklung, Vergütungsstrukturen (einschließlich einer Entgeltanalyse gemäß Königlichem Dekret 902/2020), Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, ausgewogene Repräsentation von Frauen sowie Prävention sexueller Belästigung und geschlechtsbezogener Belästigung.
Ausgehend von dieser Bewertung legt der Gleichstellungsplan konkrete qualitative und quantitative Verbesserungsziele fest und definiert spezifische Maßnahmen zu deren Erreichung, einschließlich Zeitplanung, Priorisierung sowie der Indikatoren zur Erfolgsmessung.
Zudem identifiziert der Plan die notwendigen Ressourcen (personell und materiell), sieht ein System zur fortlaufenden Überwachung und Bewertung vor und richtet eine paritätisch besetzte interne Kommission ein, die die Umsetzung während der gesamten Laufzeit begleitet.
- Verfahren zur Implementierung
Die Ausarbeitung des Gleichstellungsplans erfolgt zwingend im Wege eines Verhandlungsprozesses.
Zunächst hat das Unternehmen eine eigene Verhandlungskommission einzurichten, an der die Arbeitnehmervertretung mitzuwirken hat. Diese Kommission ist für die Erhebung der Daten zur Ausgangsdiagnose und die Konsensfindung der im Plan vorgesehenen Maßnahmen zuständig. Nach Ausgestaltung und Abstimmung ist der Gleichstellungsplan formal zu verabschieden und bei der Arbeitsbehörde zu registrieren. Erst nach dieser Registrierung entfaltet der Plan vollständige Wirksamkeit.
Abschließend folgt die Implementierungsphase, in der die vorgesehenen Maßnahmen entsprechend dem festgelegten Zeitplan umgesetzt werden, sowie die Überwachungsphase, in der die Gleichstellungskommission regelmäßig den Erfüllungsgrad prüft und gegebenenfalls Anpassungen oder Optimierungen empfiehlt, um die Wirksamkeit des Plans sicherzustellen.