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EU regelt “geplanten Verschleiß“

30/04/2024
| Dr. Thomas Rinne, Lidia Minaya Moreno
EU regelt “geplanten Verschleiß“

Erst kürzlich hat die Europäische Kommission durch die Einführung eines „Rechts auf Reparatur“ für Verbraucher eine wichtige Entscheidung getroffen, mit der erreicht werden soll, dass Produkte, die nicht mehr funktionieren aber reparierbar wären, nicht sofort entsorgt werden.

Die Richtlinie zum Recht auf Reparatur befindet sich in den EU-Staaten gegenwärtig in der Umsetzung durch die jeweiligen nationalen Gesetzgeber. Dieses Vorhaben wird nun ergänzt durch eine erst im März 2024 in Kraft getretene weitere Richtlinie “zur Stärkung von Verbraucherrechten“. Unter anderem geht es in dieser Richtlinie um Verbote des „Greenwashing“, also der unzutreffenden oder irreführenden Werbung mit der angeblichen Nachhaltigkeit oder Umweltverträglichkeit von Produkten. In diesem Zusammenhang spielt auch das Phänomen des „geplanten Verschleißes“ eine Rolle. Wenn Produkte von vorneherein so konzipiert sind, dass sie eine geplante Höchstlebenszeit haben, weil ein Bauteil oder eine Komponente nach einer relativ kurzen Zeitspanne kaputt geht und das Gerät insgesamt nicht mehr reparabel ist, kann dies sogar strafbar sein. Unterhalb dieser Schwelle gibt es aber viele Beispiele dafür, dass Produkte so konstruiert sind, dass sie nicht repariert werden können, obwohl nur ein kleines Bauteil defekt ist (z.B., weil es verklebt und nicht verschraubt wurde). Hiergegen sollen die nationalen Gesetzgeber nun Maßnahmen treffen, die bewirken sollen, dass z.B. Haushaltselektrogeräte wie Waschmaschinen, Staubsauger, Kaffeemaschinen oder Mobiltelefone nicht vorzeitig entsorgt werden müssen, weil sie geplant so konstruiert worden sind, dass sie nicht repariert werden können. 

In Deutschland wird zur Unterstützung sowohl das Recht auf Reparatur wie auch zur Vermeidung des geplanten Verschleißes an eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei auf drei Jahre nachgedacht. Innerhalb der nächsten zwei Jahren muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

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