EU-Kommission verhängt Rekordstrafe - Das Ende der Google-Allmacht bei Android-Smartphones?
Die Europäische Kommission hat am 18.07.2018 gegen Google wegen Missbrauch der Marktmacht bei Android-Mobilgeräten eine Geldbuße in Höhe von 4,34 Milliarden Euro verhängt. Dabei handelt es sich um die höchste jemals von der Kommission ausgesprochene Strafe. Nach den Feststellungen der Kommission habe Google Herstellern von Android-Geräten und Betreibern von Mobilfunknetzen seit 2011 rechts-widrige Einschränkungen auferlegt, um seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Internet-Suchdienste zu festigen.
Die Wettbewerbshüter bemängelten vor allem die Praxis des US-Unternehmens, gegenüber Herstellern von Android-Geräten die Lizen-zierung des Google-eigenen App-Stores (Play Store) an die Bedingung zu knüpfen, die Google-Suche sowie den ebenfalls konzerneigenen Browser Chrome auf ihren Geräten vorzuinstallieren. Damit nicht genug, habe Google auch Zahlungen an bestimmte große Hersteller und Mobilfunk-netzbetreiber geleistet, wenn diese ausschließlich den Google-Browser Chrome auf ihren Geräten vorinstallierten. Hersteller, welche eine alterna-tive, von Google nicht genehmigte Android-Version – einen sogenannten Android-Fork – betreiben wollten, wurden von Google hingegen an der Verwendung des Play Stores gehindert.
Für die extreme Höhe des Bußgeldes habe neben dem Umsatz des milliardenschweren US-Unternehmens auch die Dauer und Schwere des Verstoßes eine Rolle gespielt, so die Kommission. Google müsse das illegale Verhalten nun innerhalb von 90 Tagen endgültig abstellen. Im Falle einer Nichteinhaltung des Kommissions-Beschlusses drohen Google weitere Zwangsgelder von bis zu 5 % des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes von Alphabet, der Muttergesellschaft von Google. Darüber hinaus droht Google noch von weiterer Seite Ungemach. Nachdem die neue EU-Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen eine Rechtsverfolgung entsprechender Verstöße erleichtert hat, ist auch mit zivilrechtlichen Schadensersatzklagen von Opfern der wettbewerbswidrigen Praktiken des US-Konzerns zu rechnen.