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Erstmalig Bußgelder gegen Geschäftsführer wettbewerbsverstoßender Unternehmen

30/06/2016
| Mónica Weimann
Erstmalig Bußgelder gegen Geschäftsführer wettbewerbsverstoßender Unternehmen

Mit Beschluss vom 12. Mai 2016 hat die spanische Kartellbehörde („CNMC“) sieben Hersteller von Windeln für Erwachsene sowie die spanische Vereinigung von Unternehmen im Bereich Gesundheitstechnologie (Federación Española de Empresas de Tecnología Sanitaria = FENIN) mit einem Bußgeld von insgesamt 128,8 Mio Euro wegen Bildung eines Kartells belegt. 

Die CNMC sieht es als erwiesen an, dass von 1996 bis 2014 Preisabsprachen bezüglich vom spanischen Gesundheitsdienst finanzierten und an den Endverbraucher in Apotheken verkauften Windeln getroffen wurden. Auch hätten die maßgeblichen Unternehmen eine Strategie der Klageerhebung gegen öffentliche Ausschreibungen der Gesundheitsbehörden verfolgt, um diese am Erwerb und Verkauf der Windeln zu hindern, und sich somit die über den Direktverkauf in Apotheken entstehenden höheren Einnahmen zu sichern. 

Neu an dieser Sanktion ist jedenfalls, dass erstmalig seit Gründung der CNMC mehrere Geschäftsführer der am Kartell beteiligten Unternehmen mit Geldstrafen belegt wurden. Artikel 63.2 des spanischen Kartellgesetzes ermöglicht es, gegen an der geahndeten Vereinbarung bzw. Beschluss beteiligten gesetzlichen Vertreter bzw. Mitglieder der Führungsorgane der verstoßenden juristischen Person, ein Bußgeld von bis zu 60.000 Euro zu verhängen. In ihrem Beschluss hat die CNMC den Markanteil der verstoßenden Unternehmen im relevanten Marktsegment von insgesamt 95% in Erwägung gezogen, ebenso wie die Tatsache, dass schwere Harninkontinenz eine Krankheit darstellt, die viele Menschen mit schwerwiegenden Folgen für deren Gesundheit und Lebensqualität, betrifft.

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