Energetische Anforderungen an den Neubau und die Sanierung von Gebäuden | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Energetische Anforderungen an den Neubau und die Sanierung von Gebäuden

31/03/2016
| Nereida Sánchez Pérez, LL.M.
Energetische Anforderungen an den Neubau und die Sanierung von Gebäuden

Um die Ziele der deutschen Regierung hinsichtlich der Energiewende zu erfüllen, soll der Bedarf an Primärenergie des deutschen Immobilienmarkts durch den Einsatz von erneuerbarer Energie und von modernen Energiesparmaßnahmen bis 2050 im Vergleich zu 2008 um 80% sinken. Ein wichtiges Werkzeug bei der Umsetzung dieses Vorhabens ist die Energiesparverordnung, „EnEV 2014“ genannt, der baulichen Standards zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden festlegt.

Am 1. Januar 2016 sind einige der mit der EnEV 2014 eingeführten Verschärfungen hinsichtlich der baulichen Ausstattung von Neubauten in Kraft getreten.

  • Der zulässige Jahreshöchstbedarf für Primärenergie wird um 25 % verringert. Als Primärenergie wird alle Energie bezeichnet, die ein Gebäude benötigt, insbesondere auch die Energie für die Herstellung, Transformation und den Transport des Stromes selbst.
  • Der zulässige durchschnittliche Energiehöchstverlust wird durch die Außenwände des Gebäudes um etwa 20% verringert.

Hinsichtlich bereits bestehender Gebäude sind die Regelungen für die vollständige Renovierung weniger streng: So darf der Jahreshöchstbedarf an Primärenergie bis zu 40% höher sein als der eines vergleichbaren Neubaus. Bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sind die Erleichterungen sogar noch deutlicher. Hier sieht die EnEV 2014 die Möglichkeit eines Antrags auf Freistellung von den Regelungen vor, die die Substanz oder das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigen könnten.

Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!