Die spanische Wettbewerbsbehörde verhängt Geldstrafe gegen den führenden spanischen Telekommunikationsbetreiber aufgrund erneuter Nichtbeachtung der im Rahmen der Verschmelzung mit DTS eingegangenen Verpflichtungen | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Die spanische Wettbewerbsbehörde verhängt Geldstrafe gegen den führenden spanischen Telekommunikationsbetreiber aufgrund erneuter Nichtbeachtung der im Rahmen der Verschmelzung mit DTS eingegangenen Verpflichtungen

31/10/2023
| Carlos Vérgez, Aida Oviedo, Eduardo Crespo
Die spanische Wettbewerbsbehörde verhängt Geldstrafe gegen den führenden spanischen Telekommunikationsbetreiber aufgrund erneuter Nichtbeachtung der im Rahmen der Verschmelzung mit DTS eingegangenen Verpflichtungen

Am 25.07.2023 erließ die spanische Wettbewerbsbehörde (CNMC) einen Beschluss, mit dem sie gegen Telefónica eine Geldstrafe i.H.v. 5.000.000 EUR verhängte, weil das Unternehmen verschiedene Zusagen nicht eingehalten hatte, die es im Rahmen des Zusammenschlusses mit DTS (der Muttergesellschaft von Canal+) in der Rechtssache C/0612/14:TELEFÓNICA/DTS (Beschluss) bekunden hatte.

Telefónica ging bestimmte Verpflichtungen ein, die die CNMC als notwendig erachtete, um die durch die Transaktion aufgeworfenen Wettbewerbsprobleme zu lösen, weshalb die Genehmigung von der Einhaltung dieser Verpflichtungen abhängig gemacht wurde.

Dies umfasste die Zusage von Telefónica, anderen Pay-TV-Anbietern ein Großhandelsangebot eigener Premium-Kanäle zur Verfügung zu stellen, die unter anderem Live-Übertragungen der Formel 1 enthalten (Verpflichtung 2.9). Telefónica verpflichtete sich ferner, in Spanien keine ausschließlichen Rechte für von Dritten produzierte Pay-TV-Kanäle zu erwerben oder zu verwerten (Verpflichtung 2.10) und seine eigenen Premium-Kanäle zu fairen, angemessenen, objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Bedingungen anzubieten (die Preiskriterien sind in der Entschließung in Anhang I enthalten).

Nach dem Beschluss verstößt die Vereinbarung zwischen Telefónica und DAZN – eine Sportinhalteplattform -, mit der DAZN die ausschließlichen Übertragungsrechte für die Formel 1 für die Saisons 21, 22 und 23 erwarb (wodurch Telefónica Zugang zu allen Inhalten erhielt), gegen diese Verpflichtungen.

Insbesondere habe Telefónica gegen die Verpflichtungszusagen 2.9 und 2.10 verstoßen, indem es die Premium-Inhalte der Formel 1 von seinem Großkundenangebot ausgeschlossen und exklusiv an DAZN vermarktet habe. Darüber hinaus wird in dem Beschluss ein Verstoß gegen Anhang I festgestellt, da die Vereinbarung mit DAZN eine Klausel enthält, wonach jeder Telefónica-Abonnent, der DAZN-Inhalte empfängt, bei der Berechnung des Abonnementpreises als DAZN-Abonnent gilt.

Die Nichteinhaltung der im Rahmen eines Zusammenschlusses eingegangenen Verpflichtungen stellt einen sehr schweren Verstoß gegen das Kartellrecht dar und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des zuwiderhandelnden Unternehmens geahndet werden (in diesem Fall, i.H.v. 5.000.000 €).

Telefónica hat mehrmals gegen der in Rahmen der oben genannten Transaktion eingegangenen Verpflichtungen verstoßen. Im selben Jahr wurde Telefónica eine Strafe in Höhe von 6.000.000 € auferlegt, weil es eine andere Verpflichtung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Bündelangeboten (Movistar Fusión) nicht eingehalten hatte.

Dieser Fall zeigt erneut, wie die CNMC die Einhaltung der Auflagen überwacht, die sie mitunter an die Genehmigung von Zusammenschlüssen knüpft, und wie sie diese Kontrollbefugnis auch mehrfach in ein und demselben Fall ausübt. Die Unternehmen müssen daher bei ihren Marktaktivitäten nach dem Eingehen von Verpflichtungen Vorsicht walten lassen, um Verstöße zu vermeiden.

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