Die spanische Wettbewerbsbehörde verhängt Geldbuße gegen Rüstungsunternehmen wegen Verheimlichung von Informationen und irreführender Angaben im Zusammenhang mit einer Fusion
Die spanische Wettbewerbsbehörde („CNMC“) hat gegen dem deutschen Rüstungskonzern Rheinmetall AG eine Geldbuße in Höhe von 13 Mio. Euro verhängt, weil es zwei schwere Verstöße gegen das spanische Kartellgesetz begangen hat: zum einen die Verheimlichung von Informationen bei der Anmeldung des Kaufs von Expal Systems und zum anderen die Nichtkooperation mit der CNMC durch die Erteilung irreführender Informationen während der Untersuchung vor der Eröffnung des Sanktionsverfahrens, die zu diesen beiden Verstößen geführt hat.
Der Fall geht auf ein früheres Fusionskontrollverfahren zurück. Im Februar 2023 meldete die Rheinmettal AG die Übernahme von Expal Systems an, einem spanischen Unternehmen, das weltweit im Bereich Verteidigung und Sicherheit tätig ist und hochwertige technische Lösungen für die Streitkräfte anbietet. Das Vorhaben wurde insbesondere wegen des Erreichens der Marktanteilsschwelle nach spanischem Wettbewerbsrecht angemeldet.
Das Vorhaben wurde jedoch in der ersten Phase ohne Verpflichtungen genehmigt, da es nach Ansicht der CNMC keine Gefahr für den wirksamen Wettbewerb auf den betroffenen Märkten darstellte, da es in Spanien nicht zu horizontalen und vertikalen Überschneidungen oder Portfolioeffekten kam.
Dessen ungeachtet legte einer der Kunden der beteiligten Unternehmen nach Bekanntwerden der Transaktion Beschwerde beim Nationalen Obergericht (Audiencia Nacional) ein, woraufhin die CNMC erfuhr, dass die von Rheinmetall vorgelegten Informationen, auf deren Grundlage sie die Fusion analysierte, möglicherweise unvollständig und irreführend waren.
Die CNMC begann daher mit ihrer Untersuchung zu prüfen, ob Rheinmetall in der Anmeldung verschwiegen hatte, dass der Zusammenschluss mehrere Märkte betraf (insbesondere die Herstellung und den Vertrieb von Nitrocellulose, Nitroglycerin und Nasszellstoff), und ob die von Rheinmetall gemachten Angaben irreführend waren, was sie schließlich bejahte.
Auch im Rahmen des Sanktionsverfahrens wegen irreführender Angaben kam Rheinmettal seiner Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem CNMC nicht nach, als es aufgefordert wurde, Informationen über seine Tätigkeit auf dem Nitrocellulose-Markt vorzulegen. Außerdem wurde festgestellt, dass die von Rheinmettal erteilten Auskünfte unvollständig und irreführend waren und den Eindruck erweckten, dass das Unternehmen auf diesen Märkten weit weniger aktiv sei als es tatsächlich ist.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, zu überprüfen, ob die Informationen, die die Parteien dem CNMC bei einer Fusion zur Verfügung stellen, vollständig der Wahrheit entsprechen, da andernfalls (entweder durch mangelnde Sorgfalt oder absichtlich) das anmeldende Unternehmen mit hohen Geldstrafen belegt werden kann.