Die spanische Wettbewerbsbehörde (CNMC) verhängt Geldbuße gegen Mémora | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Die spanische Wettbewerbsbehörde (CNMC) verhängt Geldbuße gegen Mémora

30/05/2025
| Eduardo Crespo
Die spanische Wettbewerbsbehörde (CNMC) verhängt Geldbuße gegen Mémora

Die spanische Wettbewerbsbehörde (CNMC) hat gegen das Unternehmen Mémora Servicios Funerarios, S.L.U. eine Geldbuße in Höhe von 108.000 Euro verhängt. Anlass hierfür war die Nichterfüllung von Verpflichtungen, die Mémora im Rahmen der fusionskontrollrechtlichen Freigabe für die Übernahme der Bestattungsunternehmen Rekalde und Irache – mit Geschäftstätigkeit in den Provinzen Guipúzcoa und Navarra – eingegangen war. Die im Mai 2025 erlassene Entscheidung beendet ein im Februar desselben Jahres eingeleitetes Sanktionsverfahren, in dessen Verlauf die CNMC feststellte, dass Mémora bestimmte bindende Auflagen, die im Genehmigungsbescheid zur Konzentration enthalten waren, nicht eingehalten hat.

Bereits im Jahr 2021 hatte die CNMC die vorgenannte Transaktion unter der Bedingung genehmigt, dass Mémora eine Reihe von Verpflichtungen übernimmt, die darauf abzielen, den wirksamen Wettbewerb auf den betroffenen lokalen Märkten aufrechtzuerhalten. Zu den zentralen Auflagen zählte insbesondere die Verpflichtung, das Bestattungsinstitut in Zarautz (Guipúzcoa) bis zu dessen Veräußerung an einen unabhängigen Dritten weiterhin in Betrieb zu halten sowie monatlich Nachweise über die Einhaltung dieser Maßnahme vorzulegen. Diese Bedingungen waren von entscheidender Bedeutung, um eine potenzielle Einschränkung des Angebots in Gebieten zu vermeiden, in denen Mémora durch die Transaktion eine marktbeherrschende Stellung hätte erlangen können.

Den von der CNMC festgestellten Tatsachen zufolge hat Mémora das Bestattungsinstitut in Zarautz jedoch während eines Zeitraums von mindestens acht Monaten nach Vollzug der Transaktion geschlossen und damit gegen die genannte Betriebspflicht verstoßen. Darüber hinaus stellte die Behörde fest, dass Mémora ihrer Pflicht zur monatlichen Übermittlung der geforderten Nachweise wiederholt nicht nachgekommen ist – konkret in mindestens fünf Fällen. Dieses Verhalten wurde von der CNMC als sehr schwerwiegender Verstoß gemäß Artikel 62.4.b) des spanischen Gesetzes 15/2007 über den Schutz des Wettbewerbs (Ley de Defensa de la Competencia) qualifiziert, da es sich um die Nichtbeachtung von unmittelbar mit der Freigabeentscheidung verknüpften Verpflichtungen handelt.

Mémora hat indes die Verantwortlichkeit für das festgestellte Fehlverhalten anerkannt und sich dem Verfahren nach Artikel 85.3 des Gesetzes 39/2015 über das Gemeinsame Verwaltungsverfahren (Ley del Procedimiento Administrativo Común) unterworfen, welches bei frühzeitigem Anerkenntnis und freiwilliger Zahlung einen Nachlass von 40% auf das verhängte Bußgeld vorsieht. Infolge dieser Verfahrensweise hat die CNMC die Geldbuße auf 108.000 Euro reduziert und das Verfahren für abgeschlossen erklärt.
Dieser Fall unterstreicht die zentrale Bedeutung der Kontrolle über die Einhaltung von im Rahmen der Fusionskontrolle auferlegten Verpflichtungen. Die CNMC weist erneut darauf hin, dass es sich hierbei nicht um bloße Formalitäten handelt, sondern um rechtlich durchsetzbare Mechanismen, die von fundamentaler Bedeutung sind, um wettbewerbsbeschränkende Effekte im Markt zu verhindern. Dies gilt in besonderem Maße für regulierte Sektoren mit geringer Nachfragelastizität – wie etwa dem Bestattungswesen –, in denen ein funktionierender Wettbewerb unverzichtbar ist, um den Bürgerinnen und Bürgern ein vielfältiges Angebot an Dienstleistungen zu angemessenen Preisen und mit entsprechender Qualität zu gewährleisten.

Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!