Die spanische Wettbewerbsbehörde aktualisiert ihren Leitfaden für Compliance-Programme im Wettbewerbsrecht | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Die spanische Wettbewerbsbehörde aktualisiert ihren Leitfaden für Compliance-Programme im Wettbewerbsrecht

30/06/2026
| Carlos Vérgez, Aida Oviedo, Aitana Arellano
Die spanische Wettbewerbsbehörde aktualisiert ihren Leitfaden für Compliance-Programme im Wettbewerbsrecht

Am 7. Mai veröffentlichte die CNMC den Entwurf zur Aktualisierung der Leitlinien für Compliance Programme im Wettbewerbsrecht aus dem Jahr 2020 und leitete eine öffentliche Konsultation ein; die endgültige Fassung wurde am 9. Juni verabschiedet.

Compliance Programme stellen ein zentrales Instrument zur Förderung der Einhaltung des Wettbewerbsrechts dar und haben zunehmend an Bedeutung gewonnen, da sie für Unternehmen mit wirksamen Compliance Systemen Vorteile mit sich bringen können.

Nachfolgend werden die wesentlichen Aspekte dieser Aktualisierung dargestellt.

Erstens enthält die Leitlinie eine Änderung im Hinblick auf Verstöße von Führungskräften. Es wird vorgesehen, dass die Beteiligung einer Führungskraft an einem schweren oder sehr schweren Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs (Ley de Defensa de la Competencia) dazu führen kann, dass das Programm als unwirksam eingestuft wird.

Zweitens konkretisiert die Leitlinie die Begriffe der Unabhängigkeit und Autonomie des Compliance Verantwortlichen und beleuchtet wesentliche Aspekte wie den Zugang zum Verwaltungsorgan, den Schutz vor unzulässigen Einflussnahmen, die ausreichende Ausstattung mit Ressourcen unter Berücksichtigung von Größe und Risikoprofil des Unternehmens, die funktionale Trennung von anderen Bereichen sowie das Bestehen einer direkten Berichtslinie.

Drittens legt die Leitlinie die Begriffe „Risikokarte“ und „Kontrollmatrix“ strikt aus. Gefordert wird eine dynamische, operative und an die aktuelle Geschäftstätigkeit angepasste Risikokarte mit zugehöriger Kontrollmatrix. Deren Zweck liegt nicht in der vollständigen Beseitigung von Risiken, sondern in deren Identifizierung, Prävention und Steuerung. Zudem wird ein neuer relevanter Aspekt aufgenommen: aufkommende technologische Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit algorithmischen Kollusionen.

Viertens benennt die Leitlinie die positiven Effekte der Implementierung eines soliden und wirksamen Systems. Einerseits werden neue spezifische Anforderungen für die Gewährung einer Bußgeldminderung oder -befreiung eingeführt, wie etwa die frühzeitige und effektive Vorlage des Programms, die aktive Zusammenarbeit mit der Behörde sowie das Bestehen eines sachlichen Zusammenhangs zwischen dem Programm und der Aufdeckung des Verstoßes. Andererseits werden die Anforderungen im Zusammenhang mit dem Vergabeverbot flexibilisiert, indem die Vorlage des Programms auch während des Sanktionsverfahrens oder sogar nachträglich ermöglicht wird.

Zusammenfassend stärkt die Aktualisierung die Anforderungen an dynamische und effektive Compliance Programme und wirkt rein formalen Programmen entgegen. Unternehmen, die in Spanien tätig sind, müssen ihre Systeme entsprechend anpassen, um von Bußgeldreduzierungen und der Aufhebung von Vergabeverboten profitieren zu können.

Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!