Die spanische Rechtsprechung mäßigt erneut die Vertragsstrafe in einem Leasingvertrag

Die CNMC hat erneut den strikten Vollzug der Fusionskontrollvorschriften in den Fokus gerückt, indem sie die Krankenhausgruppe HM wegen der Durchführung einer Transaktion ohne vorherige Anmeldung sanktionierte.
Im Dezember 2024 erwarb die Gesellschaft Profesionales de la Medicina y de la Empresa, S.A. (PME), Muttergesellschaft der HM-Gruppe, über ihre Tochter HM Salamanca die alleinige Kontrolle über das Hospital General de la Santísima Trinidad (Hospital ST) in Salamanca. Die Transaktion wurde jedoch umgesetzt, ohne sie zuvor bei der CNMC angemeldet zu haben – ein Verstoß gegen Artikel 9.1 des spanischen Wettbewerbsrechts (Ley de Defensa de la Competencia, LDC), der eine Anmeldung vor Vollzug verlangt.
Nachdem die CNMC den Vorgang festgestellt hatte, forderte sie Informationen von den beteiligten Unternehmen an. Im Februar 2025 reichte HM Salamanca vorsorglich eine Voranmeldung ein, und im Mai wurde das Sanktionsverfahren SNC/DC/090/25 eröffnet. Die formelle Anmeldung erfolgte im Juni; die Transaktion wurde schließlich in Phase I ohne Auflagen freigegeben.
Trotz der Genehmigung stellte die CNMC einen Verstoß fest und verhängte Geldbußen gegen PME in Höhe von 83.000 € und gegen HM Salamanca in Höhe von 23.700 €. Beide Unternehmen nutzten den im Gesetz 39/2015 vorgesehenen Ermäßigungsmechanismus, erkannten ihre Verantwortung an und leisteten eine Vorauszahlung, wodurch die Geldbußen auf 49.800 € bzw. 14.220 € reduziert wurden.
Auch wenn die Beträge nicht hoch erscheinen, hat die Entscheidung eine erhebliche Abschreckungswirkung. Die CNMC betont, dass die Durchführung einer Transaktion ohne vorherige Genehmigung das System der Fusionskontrolle untergräbt, den Wettbewerb verfälschen kann und stets einen schweren Verstoß darstellt – unabhängig von den tatsächlichen Auswirkungen auf den Markt.
Der Fall verdeutlicht eine zentrale Lehre: Die Pflicht zur vorherigen Anmeldung gilt absolut – weder eine nachträgliche Erfüllung noch Unkenntnis befreien von der Verantwortung.
Die Entscheidung reiht sich in eine Reihe weiterer Sanktionen wegen „gun jumping“ in Spanien ein, erlangt jedoch besondere Bedeutung aufgrund des betroffenen Sektors. Unternehmen, die in strategischen Märkten wie dem Gesundheitswesen oder essenziellen Dienstleistungen tätig sind, müssen bei der Planung von Transaktionen besondere Sorgfalt walten lassen und jegliche Integration, den Austausch sensibler Informationen oder eine Koordinierung vor Genehmigung vermeiden.