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Die Regel der tatsächlichen Nutzung der MwSt.: Analyse ihrer Auswirkungen und Anwendung in der Weltwirtschaft

28/06/2024
| Javier Cruañas
Die Regel der tatsächlichen Nutzung der MwSt.: Analyse ihrer Auswirkungen und Anwendung in der Weltwirtschaft

Die Anwendung der "Regel der tatsächlichen Nutzung" bei der MwSt. ist wesentlich, da sie sicherstellt, dass bestimmte Dienste als in dem Land erbracht gelten, in dem sie tatsächlich genutzt werden. Die Regel hat zu zahlreichen Diskussionen geführt.

Um die Bedeutung der Regel zu verstehen, ist es wichtig, die Entwicklung der MwSt.-Vorschrift zu verfolgen. Mit der Richtlinie 2006/112/EG wurde die Grundlage für ein gemeinsames MwSt.-System in der EU geschaffen, um steuerliche Probleme zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden. In Spanien hat das MwSt.-Gesetz 37/1992 (LIVA) diese Richtlinien in Art. 69 umgesetzt, der den Ort der Besteuerung der Dienste festlegt.

Laut Art. 70.2 des LIVA galten bestimmte Dienste als in Spanien erbracht, auch wenn sie nach den allgemeinen Regeln nicht in der EU, auf den Kanarischen Inseln, in Ceuta oder Melilla erbracht wurden. Dies galt, wenn sie tatsächlich in diesem Gebiet genutzt wurden. Dazu gehörten die in Art. 69.2 genannten Dienste wie geistige Eigentumsrechte, Beratung, Wirtschaftsprüfung und die, die auf elektronischem Wege und mittels Telekommunikation erbracht wurden.

Ein wichtiger Fall war das Urteil des Zentr. Wirtschaftsverwaltungsgerichts (TEAC) 9536/2022 v. 25.01.2024, das die spanische Firma "XZ España S.L." analysierte, die Werbe- und Marketingdienste für ihre Muttergesellschaft in einem anderen Land erbrachte. Hierzu gehörten: Markenwerbung, Marketingstrategien, Markttrends und technische Unterstützung für die Kunden der XZ in Spanien.

Das TEAC stellte fest, dass die tatsächliche Nutzung der Dienste in Spanien erfolgte und diese deshalb als in Spanien erbracht galten und der spanischen MwSt. unterlagen. Der Schlüssel zu dieser Entscheidung lag in der Klausel über die tatsächliche Nutzung in Art. 70.2; demnach gelten Dienste als im spanischen Hoheitsgebiet erbracht, wenn der Empfänger ein Unternehmer oder ein Freiberufler ist und die tatsächliche Nutzung in Spanien erfolgt.

Das Urteil hebt einige wichtige Punkte hervor: die Notwendigkeit, den Ort zu bestimmen, an dem die Dienste tatsächlich genutzt werden (über den Vertrag hinaus); die Bedeutung der Analyse der Beziehung zwischen der Dienstleistung und den im Steuererhebungsgebiet getätigten Transaktionen; und die Anwendung von Kriterien zur Bestimmung, welcher Teil der Nutzung der Dienstleistung im Inland erfolgt.

Obwohl das Gesetz 31/2022 über den allgemeinen Staatshaushalt für 2023 diese Bestimmung änderte und die Klausel der tatsächlichen Nutzung bei Transaktionen zwischen Unternehmern außer in bestimmten Fällen aufhob, stützten die zum Zeitpunkt der Dienstleistung geltenden Vorschriften die TEAC-Entscheidung.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Änderung der Bestimmung nicht gegen die MwSt.-Richtlinie verstößt, sondern darauf abzielt, einen globalen Markt auf der Grundlage von Ausgewogenheit und fairem Wettbewerb zu fördern. In diesem Zusammenhang ermöglicht sie den Mitgliedstaaten die Anwendung der Verwendungsklausel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

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