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Die neue Regelung zum Energieeffizienz-Zertifikat

30/06/2017
| Ina Wailand
Die neue Regelung zum Energieeffizienz-Zertifikat

Am 6. Juni 2017 wurde das Real Decreto 564/2017 (Königlicher Erlass) vom 2. Juni veröffentlicht, durch welches die Regelungen zum Energieeffizienz-Zertifikat (Real Decreto 235/2013 vom 5. April) geändert wurden. Das Energieeffizienz-Zertifikat ist ein offizielles Dokument, ausgestellt von einem zuständigen Fachmann, welches objektive Information über die Energiemerkmale eines bestehenden Gebäudes (oder selbstständiger Teile davon) enthält. Dies gilt sowohl für Gebäude und Räume, die als Wohnung genutzt werden, als auch für Büro- und Geschäftsflächen. Das Energieeffizienz-Zertifikat ist Voraussetzung für die Übertragung bzw. Vermietung der Immobilien, welche in den Anwendungsbereich über die Regelungen dazu fallen. 

Die vorhergehende Norm sah gewisse Ausnahmen vom Erfordernis des Energieeffizienz-Zertifikates vor (beispielsweise bei Gebäuden mit besonderem historischem oder architektonischem Wert oder im Falle von Industriegebäuden). Jedoch haben sich diese Ausnahmen seit dem Inkrafttreten der Änderungen am 7. Juni 2017 verringert bzw. geschmälert. So wird nun bei ausgewiesenen Gebäuden mit besonderem historischem oder architektonischem Wert das Energieeffizienz-Zertifikat verlangt, es sei denn, dass die Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz den Charakter oder das Erscheinungsbild auf eine unvertretbare Weise verändern. Ähnlich verhält es sich mit den Industriegebäuden. Während dies zuvor vollständig vom Anwendungs-bereich ausgenommen waren, und somit kein Energieeffizienz-Zertifikat benötigten, sind mit der neuen Regelung nur noch die Gebäude oder Teile davon ausgeschlossen, welche einen geringen Energiebedarf aufweisen. Gemäß der neuen Regelung sind dies Gebäude(teile), die die Sicherstellung eines thermischen Komforts nicht erfordern, wie beispielsweise Werk- oder Produktionshallen.

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