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Die Lehre vom Durchgriff des spanischen Obersten Gerichtshofs

30/03/2018
| Luis Miguel de Dios Martínez, Elena Alcázar Cuartero
Die Lehre vom Durchgriff des spanischen Obersten Gerichtshofs

Die spanische Rechtsordnung verleiht den Kapitalgesellschaften eine eigene und unabhängige Rechtspersönlichkeit gegenüber der ihrer Gesellschafter. Infolge dessen können die Gläubiger einer Gesellschaft sich weder gegen die Gesellschafter noch gegen Gesellschaften derselben Unternehmensgruppe wenden, abgesehen vom Ausnahmefall bei dem die Lehre vom Durchgriff angewandt wird. Diese Lehre ist eine Entwicklung der Rechtsprechung bei der die Unabhängigkeit zwischen dem Vermögen einer juristischen Person und dem ihrer Gesellschafter nicht beachtet wird, indem Handlungen dieser juristischen Person den Gesellschaftern zugeschrieben werden bzw. durch die Haftungserstreckung der von juristischen Personen ausgeführten Handlungen auf dessen Gesellschafter. 

Im Urteil vom 30. Januar 2018 äußert sich erneut der Oberste Gerichtshof Spaniens über die Anwendung dieser Lehre und erinnert daran, dass diese zum Schutz Dritter dient, aber nur soweit dies unbedingt erforderlich ist, um sowohl den Rechtsschutz zu garantieren als auch einen Rechtsmissbrauch zu verhindern. Das Urteil entschied über eine Rechtsbeschwerde, welche ursprünglich auf eine Schadenersatzklage gegen zwei Aktiengesesellschaften derselben Unternehmensgruppe (der Bauträger und das Bauunternehmen) aufgrund von Bauausführungsmängel durch die Eigentümergemeinschaft zurückführt. Beim betroffenen Bau, der von Anfang an bestimmte Mängel vorwies, wurde durch den Bauträger kein Einspruch bzw. keine Beschwerde eingelegt und somit mussten die Wohnungeigentümer die Mängel rügen. Der Oberste Gerichtshof wendet letztendlich die Lehre vom Durchgriff an und erstreckt die vertragliche Haftung auf das Bauunternehmen angesichts der einzelnen Eigentümer aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis zwischen dem Bauträger und den Erwerbern.

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