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Die CNMC genehmigt in der zweiten Prüfphase zwei Asset Käufe zwischen zwei der führenden Anbieter für den Seetransport von Passagieren und Fracht in Spanien

30/04/2026
| Aida Oviedo, Aitana Arellano
Die CNMC genehmigt in der zweiten Prüfphase zwei Asset Käufe zwischen zwei der führenden Anbieter für den Seetransport von Passagieren und Fracht in Spanien

Die spanische Wettbewerbsbehörde CNMC hat kürzlich in der zweiten Prüfphase zwei Zusammenschlussvorhaben zwischen Baleària und Armas Transmediterránea (Armas) genehmigt. Dabei handelt es sich um zwei der führenden Anbieter im Personen- und Güterverkehr auf dem Seeweg. Die Zusammenschlüsse betrafen Verbindungen zwischen dem spanischen Festland und den Kanarischen Inseln sowie zwischen dem Festland und der Straße von Gibraltar (Verfahren (C/1608/25 y C/1605/25)). Die Transaktion im kanarischen Markt wurde unter der Voraussetzung genehmigt, dass Baleària bestimmte Verpflichtungszusagen übernimmt.

Hinsichtlich des Gebiets der Straße von Gibraltar kam die CNMC zu dem Schluss, dass kein Risiko für den Wettbewerb bestehe, und genehmigte den Zusammenschluss in der zweiten Phase ohne Auflagen. Im Rahmen ihrer Untersuchung analysierte die CNMC die mögliche Wechselwirkung dieser Transaktion mit dem Vorgang C/1639/25 DFDS/Activos Armas, der dieselben geografischen Märkte betraf und der gemeinsam mit der anderen Transaktion zu einer Verringerung der Zahl der Marktteilnehmer hätte führen können. Letztlich wurde jedoch festgestellt, dass der Zusammenhang zwischen beiden Transaktionen die wettbewerbsrechtliche Bewertung des angemeldeten Vorhabens nicht veränderte.

In Bezug auf die Strecke zwischen dem spanischen Festland und den Kanarischen Inseln hat die CNMC die von Baleària angebotenen Verpflichtungszusagen akzeptiert, da sie als ausreichend und angemessen angesehen wurden, um die identifizierten Wettbewerbsprobleme zu beheben. Konkret betrafen diese: (i) eine potenzielle Verringerung der Qualität und/oder Bedienungsfrequenzen, (ii) mögliche Preiserhöhungen sowie (iii) eine Abschwächung des Wettbewerbs durch den Wegfall eines der beiden historischen Anbieter in diesem Markt.

Zur Abmilderung dieser wettbewerbsbeschränkenden Effekte legte Baleària verschiedene Verpflichtungen vor, darunter: (i) die Aufrechterhaltung der Kapazitäten und Bedienungsfrequenzen in dem betroffenen Gebiet, (ii) eine Kontrolle des angewandten Preisniveaus, (iii) der Verzicht auf horizontale Vereinbarungen mit wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen, die den bisherigen Abkommen mit Fred. Olsen über die Integration von Vertriebs  und Managementsystemen entsprechen, (iv) die Auflösung der gemeinsamen Vermögensverwaltung mit dem Unternehmen Fred. Olsen auf der Route zwischen Huelva und den Kanarischen Inseln, sowie (v) lokale Investitionen und die Verpflichtung, das gesamte von Armas übernommene Personal sowie die spanische Flagge auf den betroffenen Schiffen beizubehalten. Diese Verpflichtungszusagen gelten grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Jahren und unterliegen der Kontrolle durch die Unterdirektion für Marktaufsicht der CNMC.

In ihrer Gesamtheit bestätigen diese Entscheidungen den vorsichtigen, zugleich aber flexiblen Ansatz der CNMC in strategischen und stark konzentrierten Sektoren wie dem Seeverkehr von Passagieren und Gütern. Die Behörde hat eine besondere Sensibilität für kumulative strukturelle Effekte gezeigt, die sich aus parallelen Zusammenschlussvorhaben im selben geografischen Markt ergeben, ohne dabei auf eine einzelfallbezogene Analyse zu verzichten, die auf den tatsächlichen Auswirkungen jeder einzelnen Transaktion beruht.

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