Die CNMC beschließt, kein Sanktionsverfahren gegen BP, Moeve und Repsol wegen möglicher Preisabsprachen sowie eines Missbrauchs einer kollektiven marktbeherrschenden Stellung einzuleiten
Die CNMC hat beschlossen, kein Sanktionsverfahren gegen Repsol, Cepsa (derzeit Moeve) und BP einzuleiten und die Ermittlungen in der Sache S/0006/25 wegen mutmaßlicher kollusiver Verhaltensweisen und Missbrauchs einer kollektiven marktbeherrschenden Stellung, angezeigt von AESAE (Asociación Nacional de Estaciones de Servicio Automáticas) und ACIH (Asociación de Comercializadores Independientes de Hidrocarburos y otras Energías), einzustellen. Nach Auffassung der Anzeigenden hätten diese Unternehmen an abgestimmten Verhaltensweisen teilgenommen und eine kollektive marktbeherrschende Stellung auf dem Groß- und Einzelhandelsmarkt für die Kraftstoffversorgung in Spanien im Zuge der Preissteigerungen infolge des Ukrainekriegs missbraucht. Ziel sei es gewesen, ihre Marktanteile und die Großhandelspreise gegenüber unabhängigen Tankstellen (Low-Cost) zu erhöhen sowie im Einzelhandel über Treuekarten Rabatte anzuwenden und so die Margen ihrer Wettbewerber zu verringern.
Die Wettbewerbskammer sieht hierfür jedoch keine Anhaltspunkte. Hinsichtlich der koordinierten Rabattkampagnen ist der Nachweis einer abgestimmten Praxis zwischen Wettbewerbern erforderlich, die darauf gerichtet ist, den Wettbewerb zu verfälschen. Die CNMC stellt fest, dass Moeve und BP lediglich auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen Kenntnis von den von Repsol angewandten Rabatten hatten und durch diese negativ beeinflusst wurden, weshalb keine Anhaltspunkte für Abstimmung oder Informationsaustausch bestehen. In Bezug auf die Margenverringerung ist die CNMC der Auffassung, dass keine kollektive marktbeherrschende Stellung vorliegt, da die folgenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind: i) eine gemeinsame Strategie, die für die beherrschenden Unternehmen vorteilhaft ist, ii) die Möglichkeit, das Verhalten der übrigen beherrschenden Unternehmen zu kennen, iii) zeitliche Stabilität und iv) dass die zu erwartende Reaktion der Wettbewerber und Verbraucher die Ergebnisse der gemeinsamen Maßnahme nicht beeinträchtigt. Repsol habe die Strategie eingeleitet und die höchste Rentabilität erzielt, wobei es Kunden von Moeve gewinnen konnte. Moeve wies auf die Unmöglichkeit hin, vergleichbare Maßnahmen umzusetzen; der Kenntnisstand von Moeve und BP entsprach dem anderer Wettbewerber. Zudem stellten beide Unternehmen negative Auswirkungen zugunsten von Repsol fest. Hinsichtlich der zeitlichen Stabilität stellten beide Unternehmen ungünstige Ergebnisse fest, die durch die Entwicklung der Verkäufe von Repsol verursacht wurden. Die Reaktion der Kunden von Moeve führte zu einem Rückgang des Verkaufsvolumens zugunsten von Repsol. Aus diesen Gründen liegen nach der Kammer keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine gemeinsame Strategie vor (in einem Parallelverfahren wurde Repsol wegen Margenverringerung saktioniert; S/0011/22).
Zusammenfassend beschließt die Kammer, kein Sanktionsverfahren einzuleiten und die Ermittlungen einzustellen, da keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs vorliegen.