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Das Recht auf Wohnraum auf der spanischen politischen Agenda. Perspektiven und Rechtsentwicklungen

31/01/2025
| Marta Jiménez von Carstenn-Lichterfelde
Das Recht auf Wohnraum auf der spanischen politischen Agenda. Perspektiven und  Rechtsentwicklungen

In Spanien machen Wohnungsthemen seit Jahren Schlagzeilen. Jetzt hat aber die Regierung beschlossen, sie zum Topthema auf ihrer politischen Agenda zu machen. Sie hat angekündigt, dass sie den Zugang zu Wohnraum mit bis zu 12 neuen Maßnahmen garantieren will, wie z. B. einer 100-prozentigen Steuererhöhung für den Kauf von Wohnungen durch Nichtansässige, der Übertragung von Tausenden von Immobilien an die kürzlich gegründete „Öffentliche Wohnungsbaugesellschaft“, Steuererhöhungen für die touristische Vermietung, einem neuen staatlichen Wohnungsbauplan usw., alles aber noch reine Absichtserklärungen.

Das erste verabschiedete Organgesetz, 1/2025, vom 2. Januar, über Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der öffentlichen Justiz, dient als Neujahrsvorspeise. Es ändert in Bezug auf das Immobilienrecht das Hypothekengesetz, das Eigentümergemeinschaftsgesetz und das Gesetz 4/2012 vom 6. Juli über Verträge zur Teilzeitnutzung von Touristenunterkünften, „LCAT“. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Änderungen am 3. April 2025 in Kraft treten werden.

Lassen Sie uns Gesetz für Gesetz die interessantesten Neuerungen vorstellen.

Eigentümergemeinschaftsgesetz (Art. 7): Eigentümer, die ihre Wohnung in einer Eigentumsgemeinschaft für die touristische Vermietung nutzen möchten, benötigen die ausdrückliche und vorherige Genehmigung der Eigentümergemeinschaft. Die Zustimmung von 3/5 der Eigentümer, die wiederum 3/5 der Quoten repräsentieren, reicht aus, um die Entwicklung dieser Tätigkeit zu genehmigen, einzuschränken, zu verbieten oder an Bedingungen zu knüpfen (Art. 17). Eigentümer, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung bereits eine Betriebsgenehmigung erhalten hatten, ohne die vorherige Zustimmung der Gemeinschaft einzuholen, können unter den gleichen Bedingungen und Fristen, die in den sektoralen Vorschriften vorgesehen sind, fortfahren.

Darüber hinaus ist der Vorsitzende der Eigentümergemeinschaft befugt, von jedem, der die Tätigkeit ohne Genehmigung der Eigentümergemeinschaft ausübt, die sofortige Einstellung der Tätigkeit zu verlangen, unter Androhung der Einleitung der entsprechenden rechtlichen Schritte.

Änderungen des Gesetzes 4/2012 vom 6. Juli über Teilzeitnutzungsverträge für touristische Zwecke: Der Geltungsbereich dieses Gesetzes wird auf touristische Nutzungsrechte ausgedehnt, die sich auf noch nicht festgelegte, aber festlegbare Unterkünfte beziehen können, für die im Vertrag das Datum und die Uhrzeit des Nutzungsbeginns oder -endes angegeben werden müssen.

Und schließlich wird die Verjährungsfrist für die Ausübung von Klagen auf Ungültigkeit von Verträgen, die seit dem 5. Januar 1999 unterzeichnet wurden und durch die Rechte übertragen oder vermarktet wurden, die durch Rechtsordnungen geregelt sind, die vor dem Gesetz 42/1998 vom 15. Dezember bestanden, auf fünf Jahre ab Inkrafttreten dieses Gesetzes festgelegt.

Wir werden die neuen Vorschriften, mit denen die im Laufe des Jahres angekündigten Maßnahmen umgesetzt werden, genau im Auge behalten.

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