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Das Projekt ViDA wird Realität

30/04/2025
| Claudia Theurer
Das Projekt ViDA wird Realität

Am 11. März 2025 verabschiedete die Europäische Kommission das neuartige Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA), dessen Umsetzung schrittweise bis 2035 erfolgen soll. Dieser neue Rahmen führt die Digitalisierung auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung ein, um Steuerhinterziehungstechniken wie Karussellbetrug zu bekämpfen. Die Einsparungen bei den Befolgungskosten und die Maßnahmen zur Eindämmung der Schattenwirtschaft werden auf 11 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

Vor diesem Hintergrund werden die wichtigsten Meilensteine und Neuerungen vorgestellt, die zugleich die Grundpfeiler des europäischen Projekts darstellen und schrittweise umgesetzt werden sollen:

Zunächst werden Reformen eingeführt, um die elektronische Rechnungsstellung zu fördern und steuerliche Ungleichgewichte im Zusammenhang mit digitalen Plattformen zu beseitigen. So werden die Mitgliedstaaten die elektronische Rechnungsstellung für inländische Transaktionen vorschreiben, was zur Abschaffung der zusammenfassenden Meldungen führt, die durch ein Echtzeit-Meldesystem nach europäischen Standards ersetzt werden.

Gleichzeitig wird ein verbindliches digitales Informationssystem für B2B-Geschäfte mit direkter elektronischer Übermittlung eingeführt. Digitale Plattformen, die als Vermittler von Miet- oder Transportleistungen innerhalb der EU auftreten, werden steuerpflichtig und müssen bis auf wenige Ausnahmen die Mehrwertsteuer erheben. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, ein Transaktionsregister über einen Zeitraum von 10 Jahren zu führen. Der Datenaustausch erfolgt zentral über VIES Central, das die Steuerinformationen auf europäischer Ebene koordiniert.

Plattformen, die Kurzzeitvermietungen oder auch Personenbeförderungen anbieten, werden dagegen zu „vermeintlich steuerpflichtigen Dienstleistern“, die die Mehrwertsteuer einziehen und abführen müssen, wenn ihre Nutzer dies nicht tun. Die sogenannte „Plattformwirtschaft“ zielt also auf eine Harmonisierung der Verwaltung und der steuerlichen Behandlung der Mehrwertsteuer und damit auf eine Annäherung der Steuersysteme ab, was letztlich den in verschiedenen Mitgliedstaaten tätigen Kleinunternehmen zugute kommt.

Ein weiterer wichtiger Meilenstein ist die Ausweitung des One-Stop-Shops (OSS) und die Stärkung des Import One-Stop-Shops (IOSS), die für Plattformen, die Verkäufe an europäische Verbraucher von außerhalb der EU ermöglichen, verpflichtend werden. Die gesetzlichen Klarstellungen zu OSS/IOSS werden in Kraft treten und einen Mechanismus zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für B2B-Transaktionen von nicht lokal identifizierten Lieferanten einführen, zusammen mit weiteren Reformen für ein einheitliches Mehrwertsteuerregister, das Mehrfachregistrierungen in verschiedenen Ländern verhindert.

Mit diesem ehrgeizigen Gesetzespaket werden Reformen eingeführt, die einen echten Einfluss auf die Harmonisierung der Verwaltung und Behandlung der Mehrwertsteuer haben und gleichzeitig die Befolgungskosten und den Steuerbetrug verringern werden.

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