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Das neue Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage eröffnet neue Möglichkeiten gegen Unternehmen

30/11/2018
| Jan Herbrechter
Das neue Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage eröffnet neue Möglichkeiten gegen Unternehmen

Am 01. November trat das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in Kraft. Noch am selben Tag reichten der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC gemeinsam eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG ein.

Anlass für die Einführung der Musterklage ist die Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucher durch den Dieselskandal. Das neue Gesetz soll die Möglichkeit bieten, ohne großen (finanziellen) Aufwand Ansprüche gegen große Konzerne, in dem Fall gegen die Volkswagen AG, durchzusetzen. Da die Ansprüche der durch den Dieselskandal geschädigten Verbraucher gemäß der 3-jährigen Regelverjährung zum 1. Januar 2019 verjähren würden, ist der Zeitpunkt für die Einführung des Gesetzes bewusst gewählt.

Der Sinn und Zweck dieser zivilrechtlichen Verbandsklage besteht darin, dass es statt vieler Einzelklagen, eine Musterklage gibt, der sich jeder Betroffene bis zu einem bestimmten Zeitpunkt anschließen kann und so die Rechte einzelner Verbraucher gegenüber großen Konzernen zu stärken. Die Klage ist zulässig, wenn sich zu einem Stichtag mind. 50 betroffene Verbraucher wirksam eingetragen haben – bis dato wurden Klagen nur bei Verletzungen subjektiver Rechte zugelassen.

Sollte das Gericht zugunsten der klageführenden Verbände entscheiden, muss allerdings jeder im Klageregister eingetragene Verbraucher daraufhin seine Schadenersatzansprüche individuell gerichtlich durchsetzen. Das heißt, trotz eines positiven Feststellungsurteils einer Musterklage, kann der Betroffene theoretisch ein negatives Urteil erhalten.

Kritisch wird gesehen, dass Verbraucher sich nur über ausgewählte Verbände zusammenschließen können, welche die Klage dann einreichen, sowie eine eventuelle Überlastung der Gerichte durch Einzelklagen.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, das Gericht entscheidet mit einem Urteil bei einer Musterfeststellungsklage also lediglich, ob ein Sachverhalt vorliegt, der den Verbraucher zur Zahlung von Schadensersatz durch den Beklagten berechtigt, ohne dass dieser dabei ein finanzielles Risiko trägt.

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