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CNMC verhängt Geldstrafe gegen Booking wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung

30/09/2024
| Aida Oviedo, Eduardo Crespo
CNMC verhängt Geldstrafe gegen Booking wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung

Am 29. Juli verhängte die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) gegen Booking.com eine Geldstrafe in Höhe von 413 Millionen Euro wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung auf dem Online-Hotelreservierungsmarkt. Das Verfahren wurde nach Beschwerden des spanischen Verbands der Hotelmanager (AEDH) und anderer Akteure des Hotelsektors eingeleitet.

Nach Ansicht des CNMC hat Booking.com von 2019 bis heute zwei einzelne und fortgesetzte Verstöße gegen Artikel 2 des spanischen Gesetzes über Wettbewerb und Artikel 102 AEUV begangen, und zwar einen ausbeuterischen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, der auf Hotels abzielt, und einen ausschließenden Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, der darauf abzielt, den Wettbewerb mit anderen Online-Buchungsplattformen zu behindern.

Das Urteil besagt, dass der Anteil von Booking.com am Markt für Online-Buchungsvermittlungsdienste für Hotels durch Online-Reisebüros (OTAs) in Spanien im Zeitraum 2019-2022 zwischen 70-90% gelegen hätte, so dass Booking.com in diesem Zeitraum eine beherrschende Stellung gehabt hätte.

Die Untersuchung ergab zwei Missbräuche dieser beherrschenden Stellung:

  • Einerseits hat Booking.com den Hotels unfaire Geschäftsbedingungen (Ausbeutungsmissbrauch) auferlegt. Zu diesen Bedingungen gehörten enge "Paritätsklauseln", die die Hotels daran hinderten, auf ihren eigenen Websites niedrigere Preise anzubieten als die über die Buchungsplattform angebotenen. Dies schränkte die Möglichkeiten der Betriebe ein, ihre Preise in ihrem direkten Vertriebskanal frei zu gestalten, und beeinträchtigte ihre Geschäftsstrategie.
  • Andererseits führte Booking.com bestimmte Vertragsbedingungen ein, die für Hotels einen Anreiz darstellten, ihre Angebote und besten Konditionen auf der Plattform zu konzentrieren und Wettbewerber auszuschließen (Ausschlussmissbrauch). Solche Vereinbarungen beinhalteten die Teilnahme an speziellen Sichtbarkeitsprogrammen oder den Zugang zu Rabatten, die in der Praxis die Möglichkeiten für andere Plattformen, unter gleichen Bedingungen zu konkurrieren, reduzierten.

Die Geldstrafe in Höhe von 413 Millionen Euro, die höchste, die bisher von der spanischen Behörde verhängt wurde, spiegelt die Schwere dieses Verhaltens sowie die Marktposition von Booking.com in Spanien wider. Zusätzlich zu der Geldstrafe hat die CNMC die Plattform aufgefordert, Paritätsklauseln in Bezug auf Hotel-Websites abzuschaffen und seine Richtlinien anzupassen, um zu verhindern, dass Betriebe bestraft werden, die auf anderen Kanälen bessere Konditionen anbieten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Wettbewerb wiederherzustellen und den Hotels mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Angebote zu geben, ohne dass sie befürchten müssen, ihre Sichtbarkeit auf Booking.com zu verlieren.

Dieser Fall ist ein Präzedenzfall für die Behandlung digitaler Plattformen durch die CNMC und könnte die Entscheidungen anderer Wettbewerbsbehörden in der Europäischen Union beeinflussen.

         

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