Bußgeld gegen Turron-Hersteller wegen Informationsaustausches
Im April hat die spanische Kartellbehörde („CNMC“) Bußgelder von insgesamt 6,12 Mio. EUR gegen 6 Hersteller von Turrón wegen Verstoß gegen Art. 1 des spanischen Kartellgesetzes verhängt. Besagter Artikel untersagt jedwede Handlung, die zu einer Verhinderung, Beschränkung bzw. Verfälschung des Wettbewerbs im nationalen Markt führt bzw. führen könnte.
Nach Auffassung der CNMC gilt es im vorliegenden Fall als erwiesen, dass von April 2011 bis November 2013 zwischen den belangten Unternehmen mit Wissen ihrer Geschäftsführer bzw. Verantwortlichen ein Austausch von strategisch wichtiger Information hinsichtlich Preisen, Kunden und anderer sensibler Handelsinformationen stattfand. Dieser Informationsaustausch erfolgte sowohl durch persönliche Kontakte und Telefonanrufe als auch per E-Mail und SMS. Mit diesem Verhalten beabsichtigten die betroffenen Unternehmen, die gemeinsam einen Anteil von 58% auf dem spanischen Markt für Turrón erreichen, den Markt der wichtigsten Turrón-Händler von Eigenmarken untereinander aufzuteilen und sich die entsprechenden Marktanteile zu sichern. Es sei darauf hingewiesen, dass die Untersuchung der hier geahndeten Handlungen auf eine Anzeige hin eingeleitet wurde.