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Bietergemeinschaften (Uniones Temporales de Empresas, UTEs) erneut im Blickpunkt: Die Audiencia Nacional hebt die gegen JEZ verhängte Sanktion wegen unzureichender Beweisgrundlage auf

28/11/2025
| Eduardo Crespo
Bietergemeinschaften (Uniones Temporales de Empresas, UTEs) erneut im Blickpunkt: Die Audiencia Nacional hebt die gegen JEZ verhängte Sanktion wegen unzureichender Beweisgrundlage auf

Die Audiencia Nacional hat die gegen JEZ Sistemas Ferroviarios, S.L. verhängte Geldbuße wegen angeblicher Kollusion durch eine Unión Temporal de Empresas (UTE, vorübergehende Unternehmensvereinigung) aufgehoben. Die CNMC hatte das Unternehmen mit 1.075.969 Euro wegen wettbewerbswidriger Praktiken sanktioniert, da sie der Auffassung war, mehrere Unternehmen hätten den Markt unter sich aufgeteilt und ihre Angebote mittels UTEn koordiniert, um gemeinsam an öffentlichen Ausschreibungen im Eisenbahnbereich teilzunehmen.

UTEn sind gesetzlich zulässige Zusammenschlüsse von Unternehmen, die sich gemeinsam für Aufträge bewerben (insbesondere im Bereich öffentlicher Bauvorhaben üblich). Die CNMC betrachtet sie jedoch mit Misstrauen, wenn Unternehmen, die auch einzeln konkurrieren könnten, sich zusammenschließen und sie vermutet, dass dadurch der Wettbewerb eingeschränkt werden könnte, indem der Rivalitätsdruck in Ausschreibungen entfällt. Im vorliegenden Fall vertrat die Behörde die Auffassung, dass die UTE zwischen den Eisenbahnunternehmen instrumentell eingesetzt worden sei, um Aufträge aufzuteilen und Angebote zu koordinieren, weshalb sie keine objektive Rechtfertigung gehabt und ein kollusives Abkommen verschleiert habe (sie bestand den sogenannten „Fähigkeitstest“ nicht).

Die Audiencia Nacional hob die Sanktion mangels Nachweises einer Zuwiderhandlung auf. Das Gericht erinnerte daran, dass UTEn gesetzlich zulässige Strukturen sind und dass ihre Gründung in diesem Fall aufgrund der Besonderheiten des Eisenbahnprojekts objektiv gerechtfertigt war (spezialisierter Markt, der die Kombination von Technologien unter ausländischer Lizenz erforderte). Daher könne die bloße Existenz einer UTE zwischen Wettbewerbern nicht ohne eine eingehende Analyse als unzulässig eingestuft werden. Die Audiencia gelangte zu dem Schluss, dass die CNMC nicht nachgewiesen habe, dass die Zusammenarbeit innerhalb der UTE über das Erforderliche hinausgegangen sei oder dass Preise oder Ausschreibungsbedingungen in wettbewerbswidriger Weise beeinflusst worden seien – in einem Markt, der ohnehin nur wenige Anbieter aufwies.

Das Urteil weist auf Widersprüche in der Argumentation der CNMC hin: Die Behörde habe den Unternehmen wiederholte gemeinsame Teilnahme vorgeworfen, gleichzeitig jedoch eingeräumt, dass es in diesem Markt lediglich vier Anbieter gebe. Das Gericht weist außerdem zurück, aus der Tatsache, dass die Unternehmen ab 2014 getrennt an Ausschreibungen teilnahmen, abzuleiten, dass sie dies stets hätten tun können. Es erinnert daran, dass sich die technologischen Rahmenbedingungen des Marktes zu diesem Zeitpunkt geändert hatten und die Unternehmen nicht mehr von ausländischen Lizenzen abhängig waren.

Folglich hob das Gericht die Sanktionsentscheidung auf und erklärte die Geldbuße gegen JEZ für unwirksam. Die Entscheidung steht im Einklang mit jüngerer Rechtsprechung, die einen höheren Beweisstandard verlangt, bevor eine UTE als Kartell qualifiziert wird. Letztlich zeigt der Fall JEZ die schmale Grenze zwischen legitimer Zusammenarbeit und Kollusion sowie die Notwendigkeit, jede UTE in ihrem spezifischen Kontext zu bewerten, anstatt auf allgemeine Vermutungen zurückzugreifen.

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