Airbnb-Gesetz in Bayern | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Airbnb-Gesetz in Bayern

30/06/2017
| Philipp Schönnenbeck
Airbnb-Gesetz in Bayern

Der Bayerische Landtag hat am 30.05.2017 eine deutliche Verschärfung des bestehenden Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen. Das Gesetz wird bereits als Airbnb-Gesetz bezeichnet, weil sich durch die Vermietung von Wohnraum an Touristen, Messegäste und Studenten über Online-Plattformen wie insbesondere Airbnb und Wimdu der angespannte Wohnungsmarkt in München weiter verschärft hat. Dies hat nun die Politik auf den Plan gerufen. 

Nach dem neuen Gesetz gilt als Zweckentfremdung, wenn mehr als 50% Prozent der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen werden, der Wohnraum baulich so verändert wird, dass er nicht mehr für Wohnzwecke geeignet ist, mehr als 8 Wochen im Jahr zur Fremdenbeherbergung genutzt wird, länger als 3 Monate leer steht oder beseitigt wird. Zur Durchsetzung der neuen Vorschriften sind umfangreiche Auskunftspflichten der Wohnungseigentümer, Besitzer (insbesondere Mieter), Verwalter und Vermittler vorgesehen. Auch haben die Behördenvertreter das Recht, die Wohnungen zu betreten. Stellt die Behörde einen Verstoß gegen das Gesetz fest, kann sie anordnen, dass die Zweckentfremdung beendet und die Wohnung wieder Wohnzwecken zugeführt wird. Die Anordnungen sind sofort vollziehbar. Klagen hiergegen haben keine aufschiebende Wirkung. Wer dem Gesetz zuwiderhandelt, riskiert nunmehr eine Geldbuße von bis zu EUR 500.000 statt wie bisher EUR 50.000. Außerdem kann die Nichtbefolgung der Auskunftspflicht gesondert mit einer Geldbuße von EUR 50.000 geahndet werden. Angesichts der fehlenden Möglichkeit, Räumungen zu veranlassen, wird bezweifelt, dass das Gesetz zu einer Entspannung des Wohnungsmarkts in München beitragen kann. In jedem Fall sollte es von den Betroffenen berücksichtigt werden.

Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!