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Änderungen bei IAS 12 Ertragsteuern

30/11/2023
| Michael Lochmann
Änderungen bei IAS 12 Ertragsteuern

Am 23. Mai 2023 hat das International Accounting Standards Board (IASB) Änderungen am Internationalen Rechnungslegungsstandard 12 "Ertragsteuern" ("IAS 12") veröffentlicht.

Diese Änderungen waren auf die Komplexität der steuerlichen Vorschriften und die Tatsache zurückzuführen, dass IAS 12 die Kriterien für die Erfassung von Ertragsteuern in Unternehmen, die auf konsolidierter Basis besteuert werden, nicht ausdrücklich regelt. Infolgedessen war eine regulatorische Entwicklung erforderlich, um zu bestimmen, in welcher Konzerngesellschaft oder in welchem Konzern die zusätzliche Steuer zu erfassen ist und welche Auswirkungen sich aus der Anwendung der Säule-2-Modellvorschriften der OECD auf die latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten ergeben.

Ausserdem wurde eine vorübergehende Ausnahmeregelung für die Bilanzierung latenter Steuern sowie besondere Berichterstattungspflichten für die betroffenen Unternehmen festgelegt. Die vorübergehende Ausnahmeregelung ist nach der Veröffentlichung der Änderungen durch das IASB und rückwirkend in Übereinstimmung mit dem International Accounting Standard 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern" ("IAS 8") anzuwenden. Die Berichterstattungspflichten sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die betroffenen Unternehmen sind nicht verpflichtet, die Berichterstattungspflichten für Zwischenberichtsperioden anzuwenden, die am oder vor dem 31. Dezember 2023 enden.

Die Verordnung (EU) 2023/2468 der Kommission vom 8. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 in Bezug auf den International Accounting Standard 12 zur Übernahme der vom IASB veröffentlichten Änderungen wurde nun im Amtsblatt der EU bekannt gemacht.

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