Artikel: "Arbeitsort"
29/03/2019
Eine einseitige Anweisung des Arbeitgebers, im Home Office zu arbeiten, ist unwirksam
Der Arbeitgeber kann nach § 106 Satz 1 der Gewerbeordnung und §315 I 1 BGB, Inhalt, Ort und Zeit nach „billigem Ermessen“ einseitig festlegen, soweit die Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag,...
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