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Zustimmungserfordernisse beim Asset Deal – rechtliche Bedeutung

27/02/2026
| Florian Roetzer
Zustimmungserfordernisse beim Asset Deal – rechtliche Bedeutung

Im Recht des Unternehmenskaufs ist zwischen dem sog. Share Deal und dem sog. Asset Deal zu unterscheiden. Während beim Share Deal die Gesellschaftsanteile der Zielgesellschaft veräußert werden, ist beim Asset Deal das Vermögen der Zielgesellschaft Kaufgegenstand, um ihren Geschäftsbetrieb zu übertragen. Der unterschiedliche Kaufgegenstand wirkt sich auf die Person des Verkäufers aus. Im Fall des Share Deals sind dies die Inhaber der Geschäftsanteile der Zielgesellschaft, also ihre Gesellschafter. Im Fall des Asset Deals ist dies hingegen die Gesellschaft selbst, da sie ihre eigenen Wirtschaftsgüter verkauft. Folglich stellt sich beim Asset Deal die Frage, inwieweit die Gesellschafter dem Verkauf gesondert zustimmen müssen.

Es sei darauf hingewiesen, dass bei M&A-Transaktionen sowohl im Wege des Asset Deals als auch im Wege des Share Deals aus verschiedenen Gründen weitere Zustimmungserfordernisse bestehen können. Diese können sich aus dem Familien- oder Erbrecht ergeben. Daneben können öffentlich-rechtliche oder zivilrechtliche Verfügungsbeschränkungen bestehen. Die vorliegende und die nächste Ausgabe des Newsletters beschränken sich auf die Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Zustimmungserfordernisse.

Warum ist es wichtig, die maßgeblichen Zustimmungserfordernisse zu identifizieren und sie ordnungsgemäß zu erfüllen? Weil das Fehlen einer gesellschaftsrechtlich erforderlichen Zustimmung erhebliche Folgen für die Wirksamkeit des Unternehmenskaufs haben kann. Vor allem der Käufer sollte darauf achten, dass vor Zahlung des vereinbarten Kaufpreises alle erforderlichen Zustimmungen auf Verkäuferseite vorliegen.

Dies gilt insbesondere für die Zustimmungserfordernisse mit Außenwirkung. In diesem Fall hängt die Wirksamkeit des Unternehmenskaufvertrags von der Erteilung der Zustimmung ab. Ohne Zustimmung ist der Kaufvertrag zunächst schwebend unwirksam. Lehnen die Gesellschafter den Verkauf der Wirtschaftsgüter des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft ab, wird der Kaufvertrag endgültig unwirksam. Bereits vorgenommene Ausführungshandlungen müssen in diesem Fall rückabgewickelt werden. Das heißt, wenn im Zuge der Vertragserfüllung Aktiva an den Käufer übereignet wurden und dieser den vereinbarten Kaufpreis bezahlt hat, muss der Käufer die Aktiva zurückübertragen und der Verkäufer den Kaufpreis zurückzahlen.

Bei Missachtung eines Zustimmungserfordernisses mit bloßer Innenwirkung beschränkt sich die Rechtsfolge in erster Linie auf Schadensersatzansprüche der Gesellschafter gegenüber den handelnden Mitgliedern der Geschäftsführung oder des Vorstands des Unternehmens. Der Unternehmenskaufvertrag bleibt hingegen rechtswirksam.

Der Umfang der gesellschaftsrechtlichen Zustimmungserfordernisse hängt von der Rechtsform der Gesellschaft ab, deren Geschäftsbetrieb verkauft werden soll. Hier ist zwischen der Aktiengesellschaft, der GmbH und Personengesellschaften zu unterscheiden. In der nächsten Ausgabe des Newsletters gehen wir auf die einzelnen, rechtsformabhängigen  Zustimmungserfordernisse ein.

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