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Wo muss man sein Arbeitseinkommen versteuern, wenn man in Spanien für ein ausländisches Unternehmen arbeitet

31/05/2022
| Karl. H. Lincke, Carlos Rivero Briegas
Wo muss man sein Arbeitseinkommen versteuern, wenn man in Spanien für ein ausländisches Unternehmen arbeitet

Um festzustellen, welche Steuerregelung auf die vom Arbeitnehmer erhaltene Vergütung anwendbar ist, muss ermittelt werden, in welchem Land der Arbeitnehmer steuerlich ansässig ist.

In der spanischen Gesetzgebung wird der steuerliche Wohnsitz natürlicher Personen gemäß den Bestimmungen von Artikel 9 des Gesetzes 35/2006 des LIRPF bestimmt, der in Abschnitt 1 Folgendes festlegt:

“1. Es wird davon ausgegangen, dass der Steuerpflichtige/Arbeitnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im spanischen Hoheitsgebiet hat, wenn einer der folgenden Umstände gegeben ist:

  • Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Laufe des Kalenderjahres im spanischem Hoheitsgebiet. Bei der Bestimmung des Aufenthaltszeitraums im spanischen Hoheitsgebiet werden sporadische Abwesenheiten berücksichtigt, es sei denn, der Steuerpflichtige weist seinen steuerlichen Wohnsitz in einem anderen Land nach.
  • Der Hauptkern oder die Basis der wirtschaftlichen Aktivitäten oder Interessen befindet sich entweder direkt oder indirekt in Spanien.

Bis zum Beweis des Gegenteils wird vermutet, dass der Steuerpflichtige seinen gewöhnlichen Aufenthalt im spanischen Hoheitsgebiet hat, wenn, gemäß den oben genannten Kriterien, der nicht rechtlich getrenntlebende Ehepartner und seine unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben.“

Was geschieht mit der Vergütung, die der Arbeitnehmer in Spanien erhält?

Wenn der Arbeitnehmer die Arbeit von seinem privaten Wohnsitz in Spanien aus verrichtet (Homeoffice) und die Früchte dieser Arbeit für ein deutsches Unternehmen bestimmt sind, wird hinsichtlich der Einkünfte aus dem Homeoffice von einem privaten Wohnsitz in Spanien ausgegangen und dass die Beschäftigung in Spanien ausgeübt wird (wobei es unerheblich ist, dass die Früchte der Arbeit von einem deutschen Unternehmen bezogen werden), so dass die Einkünfte des Arbeitnehmers nur in Spanien besteuert werden.

Um die Besteuerung sowohl des ausländischen Unternehmens als auch des Arbeitnehmers, der seine gewöhnliche Tätigkeit in Spanien ausübt, korrekt durchzuführen, ist es unerlässlich, sich vorab über die Rechtsform zu informieren, die das Unternehmen in Spanien annehmen muss, um den steuerlichen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen korrekt nachzukommen.

Dies geschieht in der Regel über eine "nicht ständige Niederlassung" oder eine "ständige Betriebsstätte des Unternehmens".

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