Wettbewerb in Spanien: Zusammenfassung 2015 und Plan 2016
Am vergangenen 15. Februar hat die spanische Kartellbehörde die Ziffern sowie die wichtigsten, im Laufe des Jahres 2015 durchgeführten Maßnahmen und die Planung für das Jahr 2016 vorgelegt.
Die Kartellbehörde verhängte im Jahr 2015 Bußgelder in Höhe von insgesamt 549 Mio. EUR, was den bislang höchsten Betrag darstellt. Neben rechtswidrigen Kartellbildungen hat die Behörde ebenfalls wettbewerbsbeschränkende Absprachen sowie Verstöße gegen bereits beschlossene Auflagen seitens der Kartellbehörde mit Bußgeldern geahndet. Was die Anzahl der Zusammenschlüsse anbelangt, setzt sich die ansteigende Tendenz der jährlich der Kartellbehörde gemeldeten Zusammenschlüsse fort. Seit den 59 im Jahr 2013 gemeldeten Fusionen sowie den 84 des Jahres 2014, wurden der Kartellbehörde im Jahr 2015 93 Zusammenschlüsse gemeldet.
Für das Jahr 2016 steht vor allem die Bekämpfung von Kartellvereinbarungen mittels Einführung effizienter Maßnahmen gegen diese verbotenen Handlungsweisen im Vordergrund. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere die persönliche Haftung von leitenden Führungskräften wegen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und das Verbot der Auftragsvergabe seitens der Verwaltung an mit Geldbußen belegten Unternehmen, der Kampf gegen öffentliche Ausschreibungen manipulierender Kartelle, die Anregung des Kronzeugenprogramms, die Zusammenarbeit mit anderen Wettbewerbsbehörden sowie eine besondere Überwachung bestimmter Bereiche wie u.a. digitale Märkte, Agrarsektor, Fernmeldewesen und Pay-TV, Fußballrechte sowie Finanzsektor.