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Wenn Erfolg keinen Schutz bietet: Folgen des Crocs-Urteils für Unternehmen in der EU

30/04/2026
| Vanessa-Ariane Guzek Hernando
Cuando el éxito no protege: consecuencias de la sentencia Crocs para las empresas en la UE

Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 22. April 2026 (Rechtssache T-228/25, Crocs v EUIPO – Gor Factory) sendet ein klares Signal an die Modebranche: Der Markterfolg eines Produkts gewährleistet keinen rechtlichen Schutz seines Designs in Europa.

Das Gericht bestätigte die Nichtigerklärung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters Nr. 000257001-0001 für Schuhwaren, da diesem im Vergleich zu einem bereits zuvor öffentlich zugänglich gemachten Clog-Modell von Holey Soles die Eigenart fehlte. Die Nichtigkeitsklage stützte sich auf Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 in Verbindung mit den Artikeln 4 und 6. Die Entscheidung bestätigt zugleich die vorherige Bewertung des EUIPO und erfolgt in einem regulatorisch relevanten Umfeld, da seit Mai 2025 die erste Phase der Reform des europäischen Geschmacksmusterrechts Anwendung findet.

Über die rein juristische Dimension hinaus hat das Urteil erhebliche unternehmerische Konsequenzen. Crocs verliert damit den Designschutz für sein Kernprodukt in der Europäischen Union, wodurch Wettbewerbern die Möglichkeit eröffnet wird, ähnliche Produkte zu vertreiben, ohne dieses konkrete Schutzrecht zu verletzen. Zugleich zeigt der Fall, dass auch kleinere europäische Unternehmen erfolgreich zentrale Schutzrechte globaler Marktteilnehmer angreifen können.

Im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung steht der Maßstab des „Gesamteindrucks“ aus Sicht des informierten Benutzers. Das Gericht stellte fest, dass beide Modelle wesentliche Merkmale teilen – insbesondere Grundform, Sohle, geschlossene, abgerundete Spitze sowie die Anordnung der Perforationen – und dass das Fersenband des Crocs-Modells lediglich ein untergeordnetes Merkmal darstellt, das den Gesamteindruck nicht entscheidend verändert. Daraus folgt: Eine wahrnehmbare Abweichung ist nicht zwangsläufig rechtlich relevant, wenn sie die Gesamtwirkung nicht prägt.
Das Urteil verdeutlicht zudem, dass in Produktkategorien mit hoher Gestaltungsfreiheit – wie im Schuhdesign – die Anforderungen an die Eigenart besonders hoch sind. Gleichzeitig stellt das Gericht klar, dass Faktoren wie Marktbekanntheit, ikonischer Status oder wirtschaftlicher Erfolg für die rechtliche Beurteilung ohne Bedeutung sind.

Für Unternehmen der Modeindustrie ergeben sich daraus mehrere zentrale Handlungsempfehlungen. Erstens sollte die Schutzstrategie nicht auf ein einzelnes „ikonisches“ Design gestützt werden, sondern auf eine breitere Portfolioarchitektur mit Varianten, die tatsächliche gestalterische Unterschiede abbilden. Zweitens ist eine umfassende Vorabrecherche unerlässlich, die auch nicht registerbasierte Quellen wie digitale Inhalte, Messen oder internationale Märkte berücksichtigt. Drittens empfiehlt sich eine kombinierte Schutzstrategie, die neben Designs auch Marken und weitere Rechtsinstrumente integriert.

Zusammenfassend zeigt Crocs v EUIPO – Gor Factory, dass die Grenzen des Designschutzes in der Europäischen Union klar gezogen sind. Für die Modebranche bedeutet dies: Rechtliche Exklusivität basiert nicht auf Markterfolg, sondern auf einer klar erkennbaren und rechtlich tragfähigen gestalterischen Differenzierung von Beginn an.

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