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Was nützt ein Privatgutachten im Prozess?

31/01/2020
| Dr. Thomas Rinne
Was nützt ein Privatgutachten im Prozess?

Wenn im Prozess Tatsachen streitig sind, die von einem Richter nicht aus eigener Sachkunde beurteilt werden können, kommt eine Beweisführung durch ein Sachverständigengutachten in Betracht. Häufig ist es zweckmäßig, ein Privatgutachten über eine Schadensursache oder einen mangelhaften Zustand einer Ware im Vorfeld eines Rechtsstreits einzuholen, nicht zuletzt um die eigenen Prozessaussichten besser einschätzen zu können. Ein Privatgutachten wird aber häufig von dem Gegner im Prozess nicht anerkannt und der Richter muss noch einen offiziellen Gutachter zur Beurteilung des Sachverhalts bestimmen. Es kommt dann immer wieder vor, dass sich die verschiedenen Gutachten inhaltlich widersprechen. Der Bundesgerichtshof hat im November 2019 (VIII ZR 344/18) in einer wichtigen Entscheidung festgestellt, dass Richter sich mit etwaigen Widersprüchen zwischen einem Privatgutachten und dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen eingehend auseinanderzusetzen haben.

In dem zugrundliegenden Fall waren die Richter dem Privatgutachten gefolgt und hatten die Widersprüche, die sich zu dem gerichtlich erstatteten Gutachten ergaben, nicht aufgeklärt. Der BGH stellt klar, dass ein Richter in einem solchen Fall die beiden Gutachter gegebenenfalls in einer Gegenüberstellung persönlich anhören muss, um solchen Widersprüchen auf den Grund zu gehen. Hilft auch dies nicht zur Aufklärung, muss gegebenenfalls ein weiterer Sachverständiger bestellt werden. Interessanterweise hat der BGH die konkrete Situation nicht nur als fehlerhafte Beweiswürdigung bewertet (dann wäre diese Frage in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt überprüfbar gewesen), sondern als Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör. Ein Richter muss sich mit sämtlichen Tatsachen und Argumenten auseinandersetzen, die die Parteien vortragen und dazu gehören eben auch die Feststellungen eines Sachverständigen.

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