Wann ist eine Streitverkündung zu empfehlen?
Wenn bei Verträgen zwischen Unternehmen etwas schiefläuft, ist nicht immer klar, wer dafür letztlich verantwortlich ist. In Bauver-
trägen können beispielsweise Architekten, Generalunternehmer oder Bauunternehmen für einen Mangel oder Schaden verantwortlich sein. Wenn es dann zum Rechtsstreit kommt, muss ein Kläger – schon aus Kostengründen – gut überlegen, welches Unternehmen er in Anspruch nimmt. Häufig hängen solche Fragestellungen von Sachverständigengutachten ab, die erst im Laufe des Prozesses erstattet werden. In solchen und anderen Fällen gibt es im deutschen Zivilprozess die Möglichkeit, neben der eigentlich verklagten Partei ein oder mehrere andere Unternehmen durch eine Streitverkündung in die Prozesswirkungen einzubeziehen.
Die Streitverkündung eines Dritten dient zum einen dazu, dass dieser Dritte, wenn er später in Anspruch genommen werden sollte, die Wirkungen des Rechtsstreits, in welchem ihm der Streit verkündet wird, gegen sich geltend lassen muss. Dies ist insbesondere für Feststellungen in einem Sachverständigengutachten oder sonstige Beweisaufnahmen (Zeugenaussagen) wichtig. Auf diese Weise wird die Führung eines Folgeprozesses für den Kläger wesentlich erleichtert. Nach dem deutschen Recht hemmt aber die Streitverkündung vor allem auch die Verjährung von Ansprüchen. Denn häufig dauern Prozesse mehrere Jahre und wenn sich erst im Laufe eines Verfahrens herausstellt, dass nicht das beklagte Unternehmen, sondern ein Dritter für einen Schaden verantwortlich ist, können sonst Ansprüche gegen diesen Dritten verjährt sein, bevor eine Klage erhoben wird.
Streitverkündungen können bereits mit Einreichen der Klage ausgesprochen werden, aber auch zu jedem anderen Zeitpunkt während des Verfahrens. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn während des Rechtstreits ein Sachverständigen-
gutachten zum Ergebnis kommt, dass der Beklagte nicht für ein Schaden verantwortlich ist, sondern ein anderes Unternehmen. Unternehmen, gegen die der Streit verkündet wird, können aktiv in den Rechtsstreit eintreten und eine der Prozessparteien unterstützen. Sie können aber auch untätig bleiben. Die genannten Wirkungen der Streitverkündung treten aber in jedem Falle ein. Bevor eine Streitverkündung ausgesprochen wird, sollten allerdings auch die Kostenfolgen, die hiermit verbunden sein können, bedacht werden.