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Vor den Ferien: Haben wir unsere korporativen Pflichten erfüllt?

30/06/2025
| Christian Koch
Vor den Ferien: Haben wir unsere korporativen Pflichten erfüllt?

Vor der Sommerpause lohnt es sich zu überprüfen, ob wir alle gesetzlichen korporativen Pflichten erfüllt haben. Wir geben einen kurzen Überblick über die allgemeinen Verpflichtungen und unbeschadet der Tatsache, dass einige Unternehmen besondere Anforderungen haben (aufgrund ihrer Tätigkeit, ihres Umfangs usw.).

  1. Erstellung des Jahresabschlusses: Eine Verpflichtung, die oft nicht richtig formalisiert wird, ist die Erstellung des Jahresabschlusses. Das Verwaltungsorgan des Unternehmens muss den Jahresabschluss bis zum 30. März eines jeden Geschäftsjahres aufstellen. Diese Verpflichtung kommt zu derjenigen der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Aktionäre hinzu. Ein Protokoll ist erforderlich. 
  2. Audit des Jahresabschlusses: Diese ist nur für größere Unternehmen obligatorisch. Eine freiwillige Prüfung ist möglich. Wird die freiwillige Prüfung in das Handelsregister eingetragen, muss sie alle Anforderungen erfüllen, die für die gesetzliche Prüfung gelten: Bestellung des Abschlussprüfers für drei Jahre usw. Eine nicht eingetragene freiwillige Prüfung ist möglich, die lediglich auf einem Vertragsverhältnis mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen beruht.
  3. Genehmigung des Jahresabschlusses: Vor dem 30. Juni eines jeden Geschäftsjahres müssen die Gesellschafter des Unternehmens entweder auf einer Hauptversammlung oder durch Beschluss des Alleinigen Gesellschafters den Jahresabschluss des Unternehmens genehmigen und über die Verteilung des Ergebnisses entscheiden. Ein Protokoll und eine Bescheinigung sind erforderlich.
  4. Hinterlegung des Jahresabschlusses: Der Jahresabschluss muss einen Monat nach seiner Genehmigung beim Handelsregister hinterlegt werden. Zusammen mit dem Jahresabschluss müssen eine Reihe von Formularen hinterlegt werden, die in der Registerordnung vorgeschrieben sind. Die Nichthinterlegung des Jahresabschlusses kann zur Schließung des Registers führen.
  5. Legalisierung der Bücher: Vor Ende April müssen alle Gesellschaftsbücher, wie Protokollbuch oder Gesellschafterverzeichnis in denen Änderungen vorgenommen wurden, beim Register telematisch legalisiert werden.  
  6. Ausfüllen des Vertragsbuches bei Gesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter. Dieses Buch wird manchmal vergessen, aber das Gesetz schreibt vor, dass alle Verträge, die in jedem Geschäftsjahr von Unternehmen mit einem Alleingesellschafter mit ihrer Muttergesellschaft unterzeichnet werden, in diesem Buch eingetragen werden müssen. Die Nichteinhaltung kann dazu führen, dass der Alleingesellschafter im Falle von Schulden oder Insolvenz haftet.
  7. Bei Gesellschaften mit einem Verwaltungsrat muss eine Verwaltungsratssitzung pro Quartal abgehalten werden. Das erste Quartal ist durch die Erstellung des Jahresabschlusses abgedeckt (siehe Punkt 1), aber auch in den folgenden Quartalen muss eine Sitzung stattfinden.

Wir hoffen, dass alle ihren Verpflichtungen nachgekommen sind oder festgestellte Verstöße beseitigt haben und eine wohlverdiente Sommerpause genießen können.

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