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Vertragsanpassung bei hartem BREXIT?

30/09/2019
| Dr. Thomas Rinne
Vertragsanpassung bei hartem BREXIT?

Inzwischen deutet vieles darauf hin, dass es zu einem ungeregelten BREXIT kommen wird. Die Frage ist, wie sich ein harter BREXIT auf bestehende Vertragsbeziehungen auswirken wird.

Häufig wird sich eine der Vertragsparteien die Frage stellen, ob sie das Vertragsverhältnis vorzeitig beenden kann unter Berufung auf die veränderten Gegebenheiten aufgrund des BREXIT. Anlass hierfür kann beispielsweise der Umstand sein, dass in Lieferbeziehungen zwischen den verbleibenden 27 Ländern der EU und dem Vereinigten Königreich Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, was bisher nicht der Fall war. Waren müssen bei der Einfuhr in das Vereinigte Königreich (und umgekehrt in die EU) verzollt werden. Vereinbarte INCOTERMS werden möglicherweise nicht mehr passen.

Aus der deutschen Sicht gilt der Grundsatz, dass eingegangene Verträge bis zum Ende der Laufzeit zu erfüllen sind („pacta sunt servanda“). Wenn es keine vertraglich vereinbarten kurzfristigen Kündigungsmöglichkeiten gibt, wird die durch den BREXIT benachteiligte Vertragspartei versuchen, sich auf den Eintritt höherer Gewalt oder möglicherweise den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen. Bei beiden Rechtsinstituten ist aber alles andere als sicher, dass sie wirklich eine Beendigungsmöglichkeit geben werden, wenn es darauf ankommt. Mit einiger Sicherheit kann heute schon gesagt werden, dass eine Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage dann nicht in Betracht kommt, wenn der Vertrag erst nach dem Zeitpunkt abgeschlossen worden ist, als die Beteiligten die Möglichkeit eines BREXIT kennen konnten und insoweit wird regelmäßig das Datum der Volksabstimmung über den BREXIT (23.06.2016) bzw. ein noch früherer Zeitpunkt, nämlich die Ankündigung des Referendums, genannt.

Heute kann man immer noch versuchen, ordentliche Kündigungsmöglichkeiten im Vertrag auszuschöpfen, um möglicherweise unliebsame Rechtsfolgen eines harten BREXITS zu vermeiden. Es lohnt sich also, entsprechend Verträge noch einmal genauer daraufhin anzusehen.

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