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Veröffentlichung von IFRS 15

30/11/2016
| Michael Lochmann
Veröffentlichung von IFRS 15

Am 29. Oktober 2016 hat das Amtsblatt der Europäischen Union (ABl) die Verordnung (EU) 2016/1905 der Kommission vom 22. September 2016 in Bezug auf den internationalen Rechnungslegungsstandard (IFRS) 15 „ Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ veröffentlicht.

Diese Vorschrift zielt darauf ab, die Grundsätze festzulegen, nach denen Unternehmen den Abschlussadressaten nützliche Informationen über Art, Höhe, Zeitpunkt und Unsicherheit von Erlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zur Verfügung zu stellen haben.

Um ihren Zweck zu erfüllen, bestimmt die Vorschrift „dass ein Unternehmen — um die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden abzubilden — die Erlöse in Höhe der Gegenleistung erfassen muss, die es im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird“. Ihr Grundprinzip ist die Erfüllung der Leistungspflichten gegenüber Kunden. Die Vorschrift strukturiert dieses Grundprinzip im Text selbst und in den Anwendungsbeispielen anhand eines fünfstufigen Modells, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist: 
1.) Identifizierung des Vertrages mit dem Kunden,
2.) Identifizierung von gesonderten vertraglichen Verpflichtungen,
3.) Bestimmung des Transaktionspreises,
4.) Aufteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen und
5.) Ausweis der Erlöse in Abhängigkeit von der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen.

Neben der Veröffentlichung von IFRS 15 enthält die Verordnung auch eine Reihe von Änderungen anderer internationaler Rechnungslegungsstandards. Die Vorschrift ist von den betroffenen Unternehmen für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.

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