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Verhamlosung der Mafia nach Markenrecht verboten

30/04/2018
| José María Busqué
Verhamlosung der Mafia nach	Markenrecht verboten

Am vergangenen 15. März, erlas das Gericht der Europäischen Union (EuG) ein Urteil in dem Berufungsverfahren der spanischen Gesellschaft Mafia Franchises, welches die unten abgebildete Marke der Europäischen Union „La Mafia se sienta a la mesa – (Spanisch für „Die Mafia setzt sich zu Tisch“), als nichtig erklärte, weil sie gegen die öffentliche Ordnung und die Guten Sitten verstößt. Diese Marke wurde einst in 2006 angemeldet, aber Italien klagte in 2015 auf Nichtigkeit und das Amt der Europäischen Union für Urheberrecht (EUIPO) gab ihr Recht.

Im Rahmen der Berufung der spanischen Firma gegen diese Entscheidung, erklärte das EuG, dass die kriminellen Aktivitäten der Mafia genau die Werte verletzen, auf denen die Union beruht, insbesondere die Werte der Achtung der Menschenwürde und der Freiheit, die unteilbar sind und das geistige und moralische Erbe der Union ausmachen. Es erklärte auch, dass sich die Marke auf eine kriminelle Organisation bezieht, ein globales positives Bild dieser Organisation dargibt und die ernsthaften Angriffe, die diese Organisation gegen die Grundwerte der Union verübt, verharmlost und somit erklärt das EuG schließlich die Nichtigkeit der Marke, da sie gegen die öffentliche Ordnung verstößt.

(INSERTAR IMAGEN)

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