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Vergleichende Preisregulierung im elektronischen Handel

28/09/2018
| Karl H. Lincke
Vergleichende Preisregulierung im elektronischen Handel

Spanien ist wegen dessen Regulierungspolitik bzgl. des elektronischen Handels ein idealer Ort für die Entwicklung einer entsprechenden Geschäftstätigkeit.Das spanische Verbraucherschutzgesetz etabliert u.a. die Pflicht, den Verbraucher vor Vertragsschluss über den Endpreis zu informieren. Das Gesetz über Dienstleistungen der Informationsgesellschaft („LSSICE“ vom 11. Juli 2002) schreibt zusätzlich vor, dass Unternehmen ihre Preise klar angeben müssen, und dass der Verbraucher hinreichende Informationen über eventuelle Lieferkosten und Steuern erhält. Falls die Höhe der Lieferkosten unbekannt ist, müssen dem Verbraucher Informationen über die Berechnung der Kosten oder dessen konkrete Zusammensetzung zur Verfügung gestellt werden.

In Deutschland und der Schweiz muss auch der elektronische Warenkorb endgültige Lieferpreise enthalten. Wenn die Lieferkosten in Onlineshops nicht enthalten sind, muss ein Link zu entsprechenden Informationen angeboten werden oder die Berechnung der Kosten erläutert werden. In Österreich ist ebenso vorgesehen, dass Lieferkosten im Endpreis des elektronischen Warenkorbs inkludiert sind und dem Verbraucher relevante Informationen dazu mitgeteilt werden müssen.

Laut spanischem Gesetz müssen Stückpreise beim Verkauf von vorgepackter Waren verwendet werden. Dasselbe gilt in der Schweiz, Frankreich, Deutschland und Österreich; wobei in Deutschland und Österreich Stückpreise auch verwendet werden bei Waren in offenen Verpackungen oder bei Waren, die als Einheit ohne Verpackung nach Gewicht o.ä. verkauft werden. England schreibt Stückpreise nur vor, wenn die Kaufmenge eine ausschlaggebende Rolle spielt. Das polnische Recht sieht Stückpreise vor, wenn diese vom Gesamtpreis des Produktes abweichen. In Spanien spielt die Währung eine wesentliche Rolle und muss daher vor dem Vertragsschluss für den Verbraucher klar erkennbar sein. Der Preis wird grundsätzlich in der Währung des Landes angegeben, indem das Geschäft auch abgewickelt wird.

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