Verfahrensrechtliche Entwicklungen bezüglich Vereinbarkeit Familie-Beruf: Die kuriose Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, sich selbst mehr Freizeit zu gewähren
Am 6. Oktober 2023 wurde ein kurioses Urteil veröffentlicht, in dem der Oberste Gerichtshof einer Klage mehrerer Richtervereinigungen gegen den Generalrat des Justizwesens teilweise stattgab.
Die Richtervereinigungen forderten, dass der Rat die Arbeitsbelastung der Richter aus Gründen der Gesundheit am Arbeitsplatz begrenzen sollte. Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass der Rat in der Tat nicht allen seinen rechtlichen Verpflichtungen im Bereich des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz nachgekommen war, obwohl er die Bemühungen des Rates und die Schwierigkeiten bei der Regelung der Arbeitsbelastung aller Richter anerkannte.
In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei dem Urteil um ein Urteil nur für Richter handelt, ist es nicht notwendig, auf seinen Inhalt einzugehen.
Es ist natürlich bemerkenswert, dass der Oberste Gerichtshof, das höchste richterliche Organ, am Ende ein Urteil erließ, das sich gegen das Verwaltungsorgan der Richter richtete und mit dem er für sich selbst (und für den Rest der Richter) die Notwendigkeit einer geringeren Arbeitsbelastung und damit mehr Freizeit beschloss.
Abgesehen von dem kuriosen Charakter des Urteils aufgrund seiner Protagonisten gibt es ein zugrunde liegendes Element, das für Unternehmen von großer Bedeutung ist, nämlich die Überlegung, dass die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben nicht nur eine Angelegenheit von Sondergesetzen ist, sondern zu einer echten Verpflichtung des Arbeitsrechts in Bezug auf die Gesundheit und die Verhütung berufsbedingter Gefahren geworden ist und ein Faktor ist, der bei den Risikostudien, die jedes Unternehmen durchführen muss, berücksichtigt werden soll.
Eine schlechte Verteilung der Arbeitsbelastung, fehlende digitale Abschaltung, fehlende Schlichtung, übermäßige Überstunden sind daher nicht mehr nur ein Verstoß gegen spezifische Rechtsvorschriften, sondern ein Problem des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen so zum Beispiel für die Erstellung von Präventionsplänen, Inspektionen und Sanktionen.
Aus diesem Grund müssen Arbeitgeber auch bei Tätigkeiten, die auf den ersten Blick nicht riskant erscheinen (Büroarbeit), diesen Aspekt der Arbeitsbelastung berücksichtigen, um Gesetzesverstöße zu vermeiden.