Urteil des Obersten Spanischen Gerichtshofes über das Recht der Fernsehanstalten auf Zutritt zu Spielen im Profifußball | LEX | Das deutsch-spanische Rechtsportal Direkt zum Inhalt

Urteil des Obersten Spanischen Gerichtshofes über das Recht der Fernsehanstalten auf Zutritt zu Spielen im Profifußball

31/05/2022
| Dr. Sven Wassmer
Urteil des Obersten Spanischen Gerichtshofes über das Recht der Fernsehanstalten auf Zutritt zu Spielen im Profifußball

Mit Urteil vom 28. April 2022 hat die Dritte Verwaltungskammer des Obersten Spanischen Gerichtshofes (Urteil 504/2022, Revisionsverfahren 1861/2021) das Recht der Fernsehanstalten auf kostenlosen Zutritt zu Fußballspielen und anderen im öffentlichen Interesse liegenden Sportveranstaltungen bestätigt, um Aufnahmen zu tätigen und Kurzberichterstattungen auszustrahlen.

Dieses Urteil beendet einen Rechtsstreit zwischen der spanischen Fußballiga (LaLiga) auf der einen Seite und den Fernsehveranstaltern Atresmedia S.A. y Mediaset S.A. auf der anderen Seite, welcher seinen Ursprung vor einigen Jahren vor der Spanischen Wettbewerbskommission (CNMC) hatte und die Parteien bis vor den Obersten Gerichtshof geführt hat.

Das Recht auf Zutritt zu Sportstätten um bewegte Bilder aufzunehmen und Kurzberichterstattungen auszustrahlen, ohne verpflichtet zu sein, die entsprechenden audiovisuellen Rechte zu erwerben, wird durch Artikel 19.3 des Gesetzes über Audiovisuelle Kommunikation garantiert, welches sich seinerseits auf Gemeinschaftsrecht (Verordnung 2010/13/EU) stützt. Ziel des Gesetzgebers ist dabei, das Recht auf Information der Bürger hinsichtlich im öffentlichen Interesse liegenden Ereignissen zu garantieren. Dieses Prinzip wäre nicht gewährleistet, wenn lediglich Fernsehveranstalter, welche die audiovisuellen Exklusivrechte an einer Veranstaltung erworben haben, über diese berichten könnten, insbesondere wenn es sich dabei um Anstalten des Pay-TV handelt. Andererseits schützt die Vorschrift allerdings auch die Interessen der Inhaber der Exklusivrechte sowie der Veranstalter der Wettbewerbe (wie z.B. LaLiga), indem unter anderem vorgeschrieben ist, dass Kurzberichterstattungen die Länge von 90 Sekunden nicht überschreiten, und nur in allgemeinen Nachrichtensendungen ausgestrahlt werden dürfen.

Während das Bestehen dieses allgemeinen Rechtsprinzips zwischen den Parteien nicht streitig war, hat das Urteil einige Fragen geklärt, insbesondere ob das Recht auf Zutritt und Anfertigung von Bildaufnahmen sich lediglich auf Ereignisse auf dem Spielfeld beschränkt, oder ob auch Ereignisse, welche sich in anderen Bereichen des Geländes, zum Beispiel im Publikum, abspielen, inbegriffen sind. In diesem Zusammenhang hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass auch das, was sich außerhalb des eigentlichen Spielfeldes abspielt, zum Beispiel auf der Tribüne oder auf den Ersatzbänken, im öffentlichen Interesse sein kann. Das Informationsrecht umfasst also auch diese Ereignisse, und sie können Bestandteil der Kurzberichterstattungen sein.

Kategorien:

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

Teilen Sie ihn in den sozialen Netzwerken!