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Untersuchungen der EU in der deutschen Automobilindustrie

30/11/2017
| Melanie Gierth
Untersuchungen der EU in der deutschen Automobilindustrie

Fahnder der Europäischen Kommission sind auf Grund eines Kartellverdachts bei verschiedenen deutschen Automobilherstellern, darunter Daimler, BMW und VW samt Töchtern, vorstellig geworden. Derzeit finden Vorprüfungen statt, ein offizielles Verfahren ist bislang nicht eingeleitet worden. So sollen die drei Konzerne im Verdacht stehen, sich jahrelang abgesprochen zu haben bezüglich ihrer Autos, Kosten und Zulieferer. Derartige Abreden im Automobilbereich sind durchaus gängig, so beispielsweise, um Standards für die Ladung von Elektroautos abzusprechen. Bedingung ist dabei allerdings immer, dass die Zusammenarbeit den Verbrauchern Vorteile bringt, die sonst nicht möglich wären. Vorliegend ist aber fraglich, inwieweit die zulässige Grenze einer Zusammenarbeit überschritten worden sein konnte. Daimler und VW sollen einen Antrag auf die Anwendung der Kronzeugenregelung gestellt haben, wobei Daimler VW zeitlich zuvorgekommen sein soll, und damit von der Kronzeugenregelung profitieren würde. Unternehmen, die ein Kartell, an dem sie beteiligt sind, anzeigen, können den vollständigen Erlass der Geldbuße beantragen, wenn es als erstes Unternehmen Beweise für ein der Europäischen Kommission bis dahin unbekanntes Kartell vorlegt oder auch - falls die Kommission bereits von dem Kartell wusste - ihr als erstes Unternehmen entscheidende Beweise vorlegt, die die Feststellung des Kartells ermöglichen.

BMW ist „irritiert“ bezüglich der Anträge von Daimler und Volkswagen, und führt aus: „Im Rückblick ist es ein komisches Gefühl, dass wir mit den Wettbewerbern über Zusammenarbeit redeten, während deren Juristen die Zusammenkünfte schon angezeigt hatten bei den Wettbewerbsbehörden.“

Nun bleibt abzuwarten, ob ein offizielles Verfahren eingeleitet wird, und was dessen Ergebnis sein könnte.

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