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Steuerliche Veranlagung von zur Verkaufsförderung kostenlos verteilter Weinflaschen

30/06/2016
| Ignacio del Val
Steuerliche Veranlagung von zur Verkaufsförderung kostenlos verteilter Weinflaschen

Die Generaldirektion für Abgaben (DGT) analysiert in Beantwortung des rechtsverbindlichen Auskunftsantrags V0811-16, de 01 vom 1. März 2016 die Besteuerung von Weinflaschen, die eine Weinherstellung- und Abfüllungsfirma kostenlos an ihre potenziellen Kunden verteilte.

In diesem Antwortschreiben kommt die DGT zu dem Schluss, dass die kostenlos verteilten Weinflaschen in der Körperschaftsteuer als von dem Auskunftsantragssteller zur Verkaufsförderung seiner Produkte getätigte Ausgaben anzusehen sind, weshalb sie steuerlich absetzbar sind, sofern alle Anforderungen im Hinblick auf deren Verbuchung, Anfall und Belegdokumente erfüllt sind.

Im Gegensatz dazu, und was die Mehrwertsteuer anbelangt, begründet dieselbe kostenlose Verteilung jedoch eine Lieferung von Gütern, die einer mehrwertsteuerpflichtigen und nicht mehrwertsteuerfreien Lieferung von Gütern gleichgestellt ist, weshalb die Firma die jeweils entsprechende Rechnung ausstellen und den entsprechend geschuldeten Mehrwertsteuerbetrag in der regelmäβig vorzulegenden Mehrwertsteuererklärung angeben muss.

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