Steueranreize auf den Kanaren und die Mindestbesteuerung i.H.v. 15%
Die Kanarischen Inseln – ein Traumreiseziel, das für sein ausgezeichnetes Klima und seine Strände bekannt ist. Dank seiner Steueranreize zählt der Archipel auch steuerlich zu den attraktivsten Gebieten Spaniens. Die jüngsten Diskussionen um den Mindeststeuersatz von 15% für Großunternehmen haben jedoch auch diese Steuervorteile erfasst und werfen die Frage auf, wie sich der neue Regelungsrahmen auf die dort tätigen Unternehmen auswirken wird.
Zu den wichtigsten Anreizen zählt der ermäßigte Körperschaftsteuersatz, der innerhalb der Kanarischen Sondersteuerzone (ZEC) 4% betragen kann und damit deutlich unter den im restlichen Spanien geltenden 25% liegt. Viele Unternehmen – insbesondere multinationale Konzerne – haben sich dank ihm auf den Inseln niedergelassen; sie nutzen die Vorteile der reduzierten Besteuerung und tragen gleichzeitig zur lokalen Wirtschaftsentwicklung bei.
Darüber hinaus bieten die Kanaren Anreize durch die Investitionsrücklage (RIC). Der RIC-Mechanismus gestattet Unternehmen, bis zu 90% der nicht ausgeschütteten Gewinne in der Bemessungsgrundlage in Abzug zu bringen, wenn diese für Investitionen auf den Inseln verwendet werden. Er trug durch die erhebliche Reduktion der Steuerlast maßgeblich zum Wachstum des kanarischen Unternehmertums bei.
Die kürzliche Einführung des internationalen Mindeststeuersatzes von 15% für Großunternehmen stellt die Steuerstrategie der Kanaren jedoch vor eine Herausforderung. Diese von der OECD und der G20 angestrengte Vereinbarung soll verhindern, dass multinationale Unternehmen günstige Steuerregelungen nutzen, um ihre Gesamtsteuerlast zu senken.
Der Mindeststeuersatz verpflichtete Unternehmen mit einem Weltumsatz von mehr als 750 Mio. Euro, in allen Gebieten, in denen sie tätig sind, ihre Gewinne mit mindestens 15% zu versteuern, und steht im Gegensatz zum reduzierten Steuersatz der ZEC (4%) und zum RIC-Mechanismus (90% Abzug). Diese Situation könnte Bedenken über den Verlust der steuerlichen Attraktivität der Kanaren für Großunternehmen erwecken. Allerdings ist das System noch im Aufbau, sodass möglicherweise bestimmte Anreize nicht in den Anwendungsbereich des effektiven Mindeststeuersatzes fielen.
Außerdem können die Kanaren aufgrund anderer Faktoren wettbewerbsfähig bleiben. Das günstige Geschäftsumfeld, die geografische Nähe zu Afrika, das Angebot an qualifizierter Arbeitskraft, der Innovationsschub in der Technologiebranche, die auf den Inseln höhere Steuervorteile als im übrigen Spanien genießt – all dies sind zusätzliche Anreize, die Unternehmen bei der Abwägung einer Niederlassung auf den Inseln berücksichtigen.
Der Mindeststeuersatz von 15% verändert zwar die internationalen Steuerlandschaft, bedeutet aber nicht zwingend das Ende der kanarischen Steueranreize. Während Großunternehmen ihre Steuerplanung ggf. anpassen müssen, wird die steuerliche und wirtschaftliche Sonderregelung der Kanaren (REF) weiterhin wichtige Vorteile zur Förderung von Investitionen und lokaler Entwicklung bieten.