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Santander übernimmt Banco Popular für einen symbolischen Euro im Rahmen der ersten Anwendung der europäischen Bankabwicklung

30/06/2017
| Luis Miguel de Dios Martínez, Tobías Kálnay
Santander übernimmt Banco Popular für einen symbolischen Euro im Rahmen der ersten Anwendung der europäischen Bankabwicklung

Aufgrund ernsthafter Liquiditätsprobleme der Banco Popular wurde in der Nacht vom 6. und 7. Juni 2017 erstmals die neue europäische Bankabwicklung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 angewandt, um damit zu verhindern, diese Bank mit Steuergeldern retten zu müssen. Dabei lagen die drei Voraussetzungen der Verordnung vor: (i) dass das Unternehmen wahrscheinlich oder bereits ausfällt, (ii) keine Aussicht besteht, den Ausfall durch alternative Maßnahmen des privaten Sektors abzuwenden und (iii) die Abwicklungsmaßnahme für das öffentliche Interesse erforderlich ist.

Die EZB und das Abwicklungsgremium (SRB) haben den Ausfall bestätigt und somit den Abwicklungsverlauf, den die spanische Abwicklungsbehörde (FROB) umsetzen würde, bestimmt.

Gemäß dem spanischen Gesetz 11/2015, kann die FROB die Voraussetzungen des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes bei der Abwicklung umgehen, wobei zuerst alle sich im Umlauf befindlichen Aktien getilgt und das Grundkapital auf null reduziert wurden. Daraufhin wurden alle zusätzlichen Kapitalinstrumente der ersten Stufe, unter denen sich auch die sogenannten Coco-Bonds (Contingent Convertible Bonds) befanden, in Aktien umgewandelt. Die Aktien wurden erneut getilgt und das Kapital auf null reduziert. Die Kapitalinstrumente der zweiten Stufe, vor allem nachrangige Verbindlichkeiten, wurden dann in Aktien umgewandelt. Zuletzt wurden diese Aktien für einen Euro von der Santander Bank übernommen, ohne dabei das Einverständnis der Aktionäre einholen zu müssen.

Nun muss Santander sein Grundkapital auf über 7 Milliarden Euro erhöhen, um die obligatorischen Bankrücklagen wieder herzustellen. Aktionäre und viele Anleihegläubiger gehen somit leer aus, aber ein unabhängiger Experte der SRB wird entscheiden, ob ein Insolvenzverfahren geringere Schäden verursacht hätte und diese entschädigt werden müssen. Kleinanleger von Aktien und Anleihen stellen sich jetzt die Frage, ob die Probleme die zum Bankia Fall führten, sich wiederholen könnten.

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