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Risiken des gestundeten Kaufpreises in M&A Transaktionen

30/01/2026
| Sergi Giménez Binder, Alba Ródenas-Borràs, Claudia Rouras
Risiken des gestundeten Kaufpreises in M&A Transaktionen

Die Vereinbarung eines aufgeschobenen Kaufpreises ist in M&A Transaktionen weit verbreitet. Sie dient als Mechanismus, um den Abschluss der Transaktion zu erleichtern, die Interessen von Käufer und Verkäufer anzugleichen oder Unsicherheiten im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens abzudecken. Dessen Umsetzung birgt jedoch rechtliche und wirtschaftliche Risiken, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen.

Aus Sicht des Verkäufers besteht das Hauptrisiko in der vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung des aufgeschobenen Kaufpreises, insbesondere wenn keine geeigneten Sicherheiten vereinbart wurden. Nach spanischem Recht verschafft die bloße vertragliche Vereinbarung einer Stundung kein besonderes Kreditorenprivileg; im Insolvenzfall des Käufers wird der Verkäufer als gewöhnlicher Gläubiger eingestuft. Dies unterstreicht die Bedeutung der Einbeziehung angemessener Sicherheiten sowie klarer und vollstreckbarer Rücktritts- bzw. Aufhebungsmechanismen.

Ein häufig verwendetes Instrument des aufgeschobenen Kaufpreises ist das sogenannte „EarnOut“, bei dem ein Teil des Kaufpreises an zukünftige Geschäftsergebnisse geknüpft wird. Dieser Mechanismus birgt zusätzliche Risiken in Bezug auf Auslegung und Durchsetzung, sowohl aufgrund der Komplexität der verwendeten finanziellen Begriffe als auch der Flexibilität der anwendbaren Bilanzierungsregeln. Nach Übergang der Kontrolle auf den Käufer können fehlende präzise Definitionen, objektive Bilanzierungskriterien oder Informations- und Überwachungsrechte zu Konflikten führen; Streitigkeiten über die Ermittlung des endgültigen Kaufpreises sind daher häufig.

Aus Sicht des Käufers kann der aufgeschobene Kaufpreis steuerliche Risiken begründen, insbesondere im Hinblick auf die zeitliche Zuordnung der Einnahmen beim Verkäufer und die Abzugsfähigkeit des Aufwands beim Käufer, die nach dem Abgrenzungsprinzip und den einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften zu analysieren sind.

Ferner können, wenn der aufgeschobene Kaufpreis an die Fortführung der Tätigkeit des Verkäufers im Unternehmen geknüpft ist – häufig in Konstellationen des „Management Retention“ oder „Vendor Rollover“–, gesellschaftsrechtliche und arbeitsrechtliche Risiken entstehen. Bei fehlerhafter Ausgestaltung besteht sogar die Gefahr, dass die Zahlung als verdeckte Vergütung qualifiziert wird.
Der aufgeschobene Kaufpreis ist zweifellos ein wirksames und weit verbreitetes Instrument. Seine ordnungsgemäße vertragliche, bilanzielle und steuerliche Ausgestaltung ist jedoch entscheidend, um Risiken zu minimieren und spätere Konflikte nach Abschluss der Transaktion zu vermeiden.

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